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„Beratung statt Bestrafung“: SPD-Politikerin Griese fordert Reform von gesetzlicher Abtreibungsregelung

„Beratung statt Bestrafung“: SPD-Politikerin Griese fordert Reform von gesetzlicher Abtreibungsregelung

„Beratung statt Bestrafung“: SPD-Politikerin Griese fordert Reform von gesetzlicher Abtreibungsregelung

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese: Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten Beratung statt Bestrafung
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese: Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten Beratung statt Bestrafung
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese: Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten Beratung statt Bestrafung Foto: picture alliance/ Bernd von Jutrczenka / dpa
„Beratung statt Bestrafung“
 

SPD-Politikerin Griese fordert Reform von gesetzlicher Abtreibungsregelung

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese fordert, Abtreibungen künftig außerhalb des Strafrechts zu regeln. Die Gesetzgebung dürfe der gesellschaftlichen Realität nicht hinterhinken.
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BERLIN. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese hat eine Reform der im Strafgesetzbuch verankerten Regelung von Abtreibungen gefordert. Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten Beratung statt Bestrafung, sagte die Sozialdemokratin am Montag der Zeitschrift Herder-Korrespondenz.

Sie plädiert dafür, solche Eingriffe künftig außerhalb des Strafrechts zu regeln. Dieses sei in diesem Fall „nicht der adäquate Weg“.

Zuletzt war der Paragraph 218 zur Strafbarkeit von Abtreibungen 1976 reformiert worden. Seitdem habe sich die Gesellschaft stark gewandelt, merkte die Sozialdemokratin an.

Griese: Debatte führt heute nicht mehr zu Kulturkampf

Eine Debatte über eine Neubewertung der Norm führe heute nicht mehr zu einem Kulturkampf. „Ich sehe hier eher Nachholbedarf, damit die Gesetzgebung mit der gesellschaftlichen Realität Schritt hält.“

Überdies verteidigte Griese die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Frauen hätten ein Recht auf Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen über Abtreibungen. Zudem dürften Ärzte, die solche bereitstellten, nicht strafrechtlichen verfolgt werden, führte sie aus.

Informationen sind im Internet frei einsehbar

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker hatte dieses Argument im Januar als „schlicht falsch“ bezeichnet. Funktion des Paragraph 219a sei nicht, den Zugang zu Informationen zu erschweren, sondern Schwangere vor einer Beeinflussung, insbesondere solchen mit einem kommerziellen Hintergrund zu schützen. Im Mittelpunkt dieses Konzepts stehe die unabhängige und ergebnisoffene Beratung.

Derzeit dürfen Ärzte auf ihren Internetseiten darauf hinweisen, daß sie Abtreibungen vornehmen und weitergehende Informationen verlinken, wie sie etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu finden sind. Überdies ist eine Liste der Bundesärztekammer mit Praxen, die solche Eingriffe vornehmen, frei einsehbar. (zit)

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese: Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten Beratung statt Bestrafung Foto: picture alliance/ Bernd von Jutrczenka / dpa
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