HAMBURG. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat ein bemerkenswertes Urteil erstritten. Er darf den baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume „antisemitisch“ nennen. Ein aktueller Beschluß des Landgerichts Hamburgs verpflichtet Twitter, seinen zwischenzeitlich durch die Plattform gelöschten Tweet wiederherzustellen.
Darin hatte der auf Social-Media-Sperren spezialisierte Jurist geschrieben: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten.“ Darunter stellte Steinhöfel eine Collage mit diversen Negativ-Schlagzeilen über Blume.
Antisemitismus: Blume in der Top Ten
So hatte das Simon-Wiesenthal-Center den Antisemitismus-Beauftragten in die Top-Ten der Antisemiten aufgenommen. Und die Jerusalem Post berichtete über Rücktrittsforderungen früherer israelischer und amerikanischer Botschafter gegen Blume, weil dieser einen britischen Generalmajor, der in Israel seit den 1930er Jahren als Nationalheld verehrt wird, einen „Kriegsverbrecher“ nannte.
Blume hatte auch behauptet, die Plattform „Achse des Guten“ verbreite „rassistische & demokratiefeindliche Positionen“. Ein Gericht verbot ihm diese Schmähung. Die Jüdische Rundschau warf Blume zudem vor, von „rechtsextremen Menschen in den jüdischen Gemeinden“ zu sprechen. Auch habe er eine Pro-Israel-Aktivistin mit dem NS-Täter Adolf Eichmann verglichen.
Vor diesem Hintergrund urteilte das Landgericht nun, die Bezeichnung Blumes als „antisemitisch“ sei eine „zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“, für die es „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ gebe.
Diese Begründung sei für Blumes Stellung „vernichtend“, sagte Steinhöfel der Welt. Die Bekämpfung des Antisemitismus sei eine „zu ernsthafte Aufgabe, als daß man sie einer national und international diskreditierten Persönlichkeit ohne Befähigung für das Amt, aber mit überwältigendem Geltungsbedürfnis überlassen dürfte“. (fh)