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„Wahllos Ungläubige töten“: Bundesanwalt: ICE-Attentat war islamischer Mordanschlag

„Wahllos Ungläubige töten“: Bundesanwalt: ICE-Attentat war islamischer Mordanschlag

„Wahllos Ungläubige töten“: Bundesanwalt: ICE-Attentat war islamischer Mordanschlag

Ein Beamter der Bundespolizei patrouilliert vor einem ICE. Der Anschlag auf die Fahrgäste war islamisch motiviert.
Ein Beamter der Bundespolizei patrouilliert vor einem ICE. Der Anschlag auf die Fahrgäste war islamisch motiviert.
Ein Beamter der Bundespolizei patrouilliert vor einem ICE. Symbolbild: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt
„Wahllos Ungläubige töten“
 

Bundesanwalt: ICE-Attentat war islamischer Mordanschlag

Also doch: Die Messerattacke auf zahlreiche ICE-Passagiere in Bayern war ein islamistisch motivierter Mordanschlag. Auch die Herkunft des „Flüchtlings“ ist nun geklärt. Der Bundesanwalt erhebt Anklage.
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KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den „Flüchtling“ erhoben, der am 6. November 2021 in einem ICE ein Blutbad angerichtet hatte. Ihm wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Demnach handelt es sich bei der Messerattacke auf die Passagiere im Zug zwischen Regensburg und Nürnberg um einen islamisch motivierten Mordanschlag. Auch die Herkunft des „Flüchtlings“ ist nun geklärt.

Zunächst hatte es geheißen, der Täter sei psychisch krank. Die Behörden beteuerten, es handele sich nicht um einen muslimisch motivierten Gewalt- oder Terrorakt. Damit verlor der Fall seine politische Brisanz. Und Abdelrahman A. mußte nach der Tat, bei der er vier Menschen zum Teil schwer verletzte, auch nicht in Gefängnis. Er kam in ein Krankenhaus.

Eine so gut wie nicht beachtete Wende spielte sich bereits im Januar ab. Da wurde der Mann, der 2015 im Zuge der großen Migrationswelle als sogenannter „Flüchtling“ nach Deutschland eingereist war, vom Klinikum in die Untersuchungshaft verlegt. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, daß der Tatverdächtige nicht psychisch krank ist.

Er wollte wahllos „Ungläubige“ töten

Bisher hieß es auch, der Mann sei Syrer. Im Zuge der Anklageerhebung der Bundesanwaltschaft ist nun klar: Er stammt nicht aus dem Bürgerkriegsland, sondern ist „palästinensischer Volkszugehörigkeit“.

Laut der Ankläger soll Abdelrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluß gefaßt haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen. Er stach verschiedenen Passagieren im ICE mehrfach brutal in Hals, Kopf und Brust, zwei Personen erlitten dabei potenziell lebensgefährliche Verletzungen.

Der zum Tatzeitpunkt 27jährige Migrant habe, so die Ermittler, allein gehandelt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls am 22. März 2022 an sich gezogen. (fh)

Ein Beamter der Bundespolizei patrouilliert vor einem ICE. Symbolbild: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt
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