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Bundesverfassungsgericht: Alleinstehende Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld

Bundesverfassungsgericht: Alleinstehende Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld

Bundesverfassungsgericht: Alleinstehende Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld

Asylbewerber gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg. In Brandenburg und Sachsen füllen sich die Aufnahmeeinrichtungen mit Menschen, die aus Irak, Syrien oder Afghanistan über Belarus, Polen und das Baltikum nach Deutschland kommen.
Asylbewerber gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg. In Brandenburg und Sachsen füllen sich die Aufnahmeeinrichtungen mit Menschen, die aus Irak, Syrien oder Afghanistan über Belarus, Polen und das Baltikum nach Deutschland kommen.
Asylsuchende in einer Gemeinschaftsunterkunft (Symbol): Mehr Geld Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
Bundesverfassungsgericht
 

Alleinstehende Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld

Alleinstehende Asylbewerber, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, können sich über mehr Geld freuen. Laut dem Verfassungsgericht werden ihnen bisher zu Unrecht Gelder gekürzt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

KARLSRUHE. Alleinstehende Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, haben künftig Anrecht auf mehr Geld. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Praxis, ihnen die Sozialleistungen um zehn Prozent zu kürzen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Bisher erhielten Alleinstehende in Asylunterkünften weniger Leistungen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß diese Personen weniger Geld benötigten, da „Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden“.

Gesetzgeber legte keine Beweise vor

Die Karlsruher Richter urteilten nun, es lägen keine Beweise dafür vor, daß die betroffenen Personen wirklich weniger Geld benötigten: „Die Erwägung, beim notwendigen Bedarf an Nahrung könne eingespart werden, etwa indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werde, wird nicht auf Tatsachen gestützt.“

Geklagt hatte ein 2014 nach Deutschland eingereister Asylbewerber aus Sri Lanka. Nach Ablehnung seines Asylantrags im Jahr 2017 war er von November 2019 bis Februar 2020 in einer Sammelunterkunft untergebracht, im Besitz einer Duldung und vollziehbar ausreisepflichtig. In der Gemeinschaftsunterkunft erhielt er weniger Geld als andere Personen, die einer Arbeit nachgingen und klagte zunächst erfolglos gegen die Kürzung seiner Leistungen.

Mit der Entscheidung erhalten alle Asylsuchenden, die von der Leistungskürzung betroffen waren, rückwirkend zum September 2019 den vollen Satz von 367 Euro statt 330 Euro. (ho)

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Asylsuchende in einer Gemeinschaftsunterkunft (Symbol): Mehr Geld Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
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