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Nach Wahl in Niedersachsen: SPD und Linke verlangen AfD-Verbot

Nach Wahl in Niedersachsen: SPD und Linke verlangen AfD-Verbot

Nach Wahl in Niedersachsen: SPD und Linke verlangen AfD-Verbot

Dorothea Marx (SPD), Abgeordnete, spricht im Plenarsaal während der Sitzung des Thüringer Landtags. Nach den teils gewaltsamen Protesten von Gegnern der Corona-Politik werden die Demonstrationen zum Thema im Thüringer Landtag. Nun fordert sie ein verbot der AfD.
Dorothea Marx (SPD), Abgeordnete, spricht im Plenarsaal während der Sitzung des Thüringer Landtags. Nach den teils gewaltsamen Protesten von Gegnern der Corona-Politik werden die Demonstrationen zum Thema im Thüringer Landtag. Nun fordert sie ein verbot der AfD.
Dorothea Marx: Will politische Konkurrenz verbieten Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Nach Wahl in Niedersachsen
 

SPD und Linke verlangen AfD-Verbot

Kurz nach dem AfD-Wahlerfolg in Niedersachsen zieht die politische Konkurrenz die Daumenschrauben an. In Thüringen fordern SPD- und Linkspartei ein Verbot der AfD.
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ERFURT. Die Erfurter Landtagsabgeordnete Dorothea Marx (SPD) hat ein Verbot der AfD gefordert. „Die Zeit ist reif“, sagte Marx der Nachrichtenagentur dpa. Vor allem der Thüringer Landesverband müsse schnell verboten werden.

Nachdem zahlreiche Verfassungsschutzämter die Partei beobachteten, sei es nur folgerichtig, wenn der Staat weitere Maßnahmen einleite und sie von der Parteifinanzierung ausschließe. „Das Nächste ist dann logischerweise ein Verbotsverfahren“, betonte die SPD-Politikerin. Laut Marx sei es auch möglich, einzelne Landesverbände zu verbieten. „Haß und Hetze der AfD dürfen nicht länger mit demokratischer Meinungsfreiheit gleichgesetzt werden.“

Nur das Verfassungsgericht darf Parteien verbieten

Unterstützung bekam sie von der Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss, die selbst in Antifa-Zusammenhänge verstrickt ist. „Ein Verbot kann helfen, der AfD staatliche Gelder zu entziehen“, gab die Landtagsabgeordnete zu bedenken. „Ein Verbot kann auch helfen, AfD-Mitglieder schneller zu entwaffnen. Wir wissen von nachweislich rund 50 mit scharfen Schußwaffen bewaffneten AfD-Akteuren im Freistaat.“ Die Partei kämpfe nicht weniger „als die NPD gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat an“.

In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht über das Verbot einer Partei entscheiden. In der Vergangenheit wurden nur die Sozialistische Reichspartei (1952) und die KPD (1956) verboten. Entsprechende Verfahren gegen die NPD scheiterten, nachdem das höchste deutsche Gericht im ersten Anlauf nicht klären konnte, wie groß der Einfluß von V-Männer des Verfassungsschutzes war. Im zweiten Versuch entschied Karlsruhe, daß die NPD zwar die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle, letztlich aber zu unbedeutend sei. (ho)

Dorothea Marx: Will politische Konkurrenz verbieten Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
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