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Sachsen: Rechtsstreit um beseitigte AfD-Wahlplakate in Dresden

Sachsen: Rechtsstreit um beseitigte AfD-Wahlplakate in Dresden

Sachsen: Rechtsstreit um beseitigte AfD-Wahlplakate in Dresden

Oberbürgermeisterwahl in Dresden: Streit um AfD-Wahlplakat Foto: AfD Kreisverband Dresden
Sachsen
 

Rechtsstreit um beseitigte AfD-Wahlplakate in Dresden

Die Entfernung von Plakaten des AfD-Kandidaten Maximilian Krah zur Wahl des Dresdner Oberbürgermeisters wird ein juristisches Nachspiel haben. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kündigte Krah rechtliche Schritte an. Das zuständige Straßen- und Tiefbauamt hat bisher keine Begründung vorgelegt. Mutmaßlich störte es sich an der ungewöhnlichen Form der Plakate.
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DRESDEN. Die Entfernung von Plakaten des AfD-Kandidaten Maximilian Krah zur Wahl des Dresdner Oberbürgermeisters wird ein juristisches Nachspiel haben. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kündigte der EU-Abgeordnete rechtliche Schritte an. Bisher habe das zuständige Straßen- und Tiefbauamt keine Begründung vorgelegt, warum die Wahlplakate des AfD-Politikers beseitigt worden seien.

Der Leipziger Volkszeitung bestätigte das Amt, daß ein laufendes Verfahren eingeleitet worden sei. Eine inhaltliche Begründung gab es jedoch nicht. Der Justiziar des AfD-Kreisverbandes Dresden, Joachim Keiler, mutmaßt, das Amt könnte sich an der auffälligen Form der Wahlwerbung gestört haben. Vier übereinander gehängte Wahlplakate ergeben in dem Fall ein Gesamtmotiv.

Gemäß Satzung zur Wahlwerbung sind nur Plakate bis zu einer gewissen Größe zulässig. Keiler betonte in einem Schreiben an das Straßen- und Tiefbauamt, bei der Wahlwerbung handele es sich jedoch um vier einzeln aufgehängte Plakate. Ein Kandidat dürfe aber mehrere Plakate an einem Ort aufhängen. Die vier Wahlplakate entsprächen den Normgrößen der Satzung.

Milde für amtierenden Oberbürgermeister

Pikanterweise darf sich der amtierende Oberbürgermeister Dirk Hilbert dagegen über eine großzügige Rechtsauslegung freuen. Bei seiner Aufstellung zur Wiederwahl war es zu massiven Formfehlern gekommen, gegen die mehrere Beschwerden bei der Landesdirektion Sachsen erhoben wurden. Nach zweiwöchiger Prüfung wertete sie die Fehler jedoch als unerheblich für das Kandidatenergebnis und lies Hilbert zur Wahl zu.

„Während die Wahlzulassung von Oberbürgermeister Hilbert trotz deutlicher Unregelmäßigkeiten genehmigt wurde, werden meine Plakate ohne jede Gelegenheit zur Reaktion abgehängt“, kritisierte Herausforderer Krah. „Ich sehe das als Ansporn, unser Wahlkampf verfängt in Dresden und deswegen zieht Amtsinhaber Hilbert aus Angst alle Register.“

Die Oberbürgermeisterwahl in Dresden findet am 12. Juni 2022 statt. Neben Hilbert und Krah kandidieren noch sieben weitere Kandidaten. Erhält ein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen, hat er gewonnen. Gelingt keinem der Kandidaten, eine solche absolute Mehrheit zu erlangen, findet ein zweiter Wahlgang am 10. Juli statt. (JF)

Oberbürgermeisterwahl in Dresden: Streit um AfD-Wahlplakat Foto: AfD Kreisverband Dresden
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