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Landrat appelliert an Außenminister Maas: Verurteilter Sextäter: Vergewaltiger aus Somalia kann nicht abgeschoben werden

Landrat appelliert an Außenminister Maas: Verurteilter Sextäter: Vergewaltiger aus Somalia kann nicht abgeschoben werden

Landrat appelliert an Außenminister Maas: Verurteilter Sextäter: Vergewaltiger aus Somalia kann nicht abgeschoben werden

Asylbewerber in Handschellen
Asylbewerber in Handschellen
Ausländer in Handschellen (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa
Landrat appelliert an Außenminister Maas
 

Verurteilter Sextäter: Vergewaltiger aus Somalia kann nicht abgeschoben werden

Der Landrat von Cochem-Zell, Manfred Schnur (CDU), hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) aufgefordert, sich bei den somalischen Behörden dafür einzusetzen, daß ein krimineller Asylbewerber dorthin abgeschoben werden kann. Hintergrund ist der Fall eines verurteilten Vergewaltigers, der demnächst aus der Haft entlassen werden könnte.
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COCHEM. Der Landrat von Cochem-Zell, Manfred Schnur (CDU), hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) aufgefordert, sich bei den somalischen Behörden dafür einzusetzen, daß ein krimineller Asylbewerber dorthin abgeschoben werden kann.

Hintergrund ist der Fall des 23 Jahre alten abgelehnten Asylbewerbers Abdi M., der 2014 illegal nach Deutschland eingereist war. Wie der WochenSpiegel aus Cochem berichtet, hatte der Afrikaner nur wenige Tage nach seiner Ankunft, am Rosenmontag 2014, ein 16jähriges Mädchen vergewaltigt und zudem eine 21 Jahre alte Frau angegriffen.

Er wurde deshalb im Oktober 2014 vom Landgericht Trier zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Im März vergangenen Jahres wäre Abdi M. eigentlich aus der Haft entlassen worden, doch weil er im Gefängnis erneut straffällig wurde, verlängerte sich seine Freiheitsstrafe. Er hatte unter anderem Justizangestellte beleidigt und sich mehrfach entblößt, unter anderem vor einer Gefängnisangestellten und einer Praktikantin.

Landrat: Bürger sind besorgt

Doch auch diese Strafen laufen demnächst aus, weshalb der Somalier, sollte er keine weiteren Delikte begehen, auf freien Fuß gesetzt werden könnte. Dann müßte ihn der zuständige Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz aufnehmen, da eine Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers und Sextäters derzeit nicht möglich ist.

„Zur Abschiebung wird ein Rückreisedokument benötigt, welches von den somalischen Behörden ausgestellt werden muß. Die somalischen Behörden stellen aktuell kein Rückreisedokument für eine Abschiebung aus. Insofern kann der Betroffene aktuell nicht abgeschoben werden“, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung dem WochenSpiegel. Wie die Zeitung zudem berichtet, solle der Asylbewerber nach seiner Haftentlassung durch die Kriminalpolizei Mayen überwacht werden.

Landrat Schnur zeigte Verständnis dafür, daß die Bürger seines Kreises über den Vorgang verärgert und wütend seien. „Das werte ich als menschlich, denn sicherlich versteht niemand, daß ein krimineller Asylbewerber nach jahrelanger Haft nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann“, sagte er dem Blatt. Die Bürger seien zudem verunsichert, weil es sich bei Abdi M. ganz offensichtlich um einen gewaltbereiten Menschen handle, der jederzeit wieder straffällig werden könne.

„Hier ist der Bundesaußenminister gefordert“

„Leider haben weder ich – noch meine Verwaltung – eigene Handlungsoptionen. Das Ausländerrecht ist keine Selbstverwaltungsangelegenheit des Landkreises. Hier wird Bundes- und Landesrecht ausgeführt.“ Deshalb müsse die Bundesregierung in dem Fall aktiv werden, mahnte der CDU-Politiker.

„Hier ist der Bundesaußenminister gefordert, um Länder – wie Somalia – zu verpflichten, indem Hilfen – etwa über Entwicklungshilfe – davon abhängig gemacht werden, daß Länder in solchen Verfahren mitwirken. Zum Beispiel muß die Bundesrepublik Deutschland IS-Kämpfer aufnehmen, warum nicht Somalia auch straffällige Somalier?“ (krk)

Ausländer in Handschellen (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa
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