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Islam-Kritiker: Sachsens Verfassungsschutz bewertet Pegida als extremistische Bestrebung

Islam-Kritiker: Sachsens Verfassungsschutz bewertet Pegida als extremistische Bestrebung

Islam-Kritiker: Sachsens Verfassungsschutz bewertet Pegida als extremistische Bestrebung

Pegida-Demonstranten in Dresden: Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als extremistische Bestrebung ein (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa | Peter Endig
Pegida-Demonstranten in Dresden: Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als extremistische Bestrebung ein (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa | Peter Endig
Pegida-Demonstranten in Dresden: Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als extremistische Bestrebung ein (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa | Peter Endig
Islam-Kritiker
 

Sachsens Verfassungsschutz bewertet Pegida als extremistische Bestrebung

Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz stuft die Pegida-Bewegung als erwiesen extremistische Bestrebung ein. Sie propagiere öffentlich Positionen, „die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind“, heißt es in der Begründung.
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DRESDEN. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat die Pegida-Bewegung als erwiesen extremistische Bestrebung eingestuft. „Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, daß sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat“, teilte die Behörde am Freitag mit.

Anfangs habe die Gruppierung, die gegen die Islamisierung Europas demonstriert, noch ein heterogenes Publikum angezogen und eher gemäßigte Forderungen vertreten. In den Folgejahren hätten sich jedoch qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grundüberzeugungen durchgesetzt. Das sei ein Ausdruck einer stetig gewachsenen Radikalisierung und Enthemmung, zeigte sich der Verfassungsschutz überzeugt. Laut der Sicherheitsbehörde seien dafür Rechtsextremisten verantwortlich, die den Verlauf der Veranstaltungen wesentlich beeinflußt hätten.

Pegida selbst habe öffentlich Positionen propagiert, „die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind“. Dazu zählten Reden mit „minderheitenfeindlichen, muslimfeindlichen und antisemitischen Äußerungen“. Dadurch sei die Bewegung mittlerweile „ein wesentlicher, nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene“ geworden.

Verfassungsschutz: Friedliche Pegida-Teilnehmer werden nicht beobachtet

Nun werden demnach neben dem Pegida-Förderverein sämtliche Personen beobachtet, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, betonte: „Nicht beobachtet werden dagegen friedliche Teilnehmer der Versammlungen, die von ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen.“

Seit Jahren hatte es Forderungen gegeben, Pegida vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Bislang hatte die Behörde das abgelehnt.

Pegida wurde im Oktober 2014 gegründet. Zu ihren Hochzeiten folgten bis zu 30.000 Personen den Demonstrationsaufrufen. (ag)

Pegida-Demonstranten in Dresden: Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als extremistische Bestrebung ein (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa | Peter Endig
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