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Rauschgift: Drogenbeauftragte will Besitz von sechs Gramm Cannabis erlauben

Rauschgift: Drogenbeauftragte will Besitz von sechs Gramm Cannabis erlauben

Rauschgift: Drogenbeauftragte will Besitz von sechs Gramm Cannabis erlauben

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), will den Besitz kleiner Mengen Cannabis erlauben Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), will den Besitz kleiner Mengen Cannabis erlauben Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), will den Besitz kleiner Mengen Cannabis erlauben Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall
Rauschgift
 

Drogenbeauftragte will Besitz von sechs Gramm Cannabis erlauben

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), spricht sich zum Eigenbedarf für eine legale Obergrenze von sechs Gramm Cannabis aus. Zugleich betonte sie, daß es mit der Union keine Cannabis-Legalisierung geben werde.
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BERLIN. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich für eine legale Obergrenze von sechs Gramm Cannabis für den Eigenbedarf ausgesprochen. Sie trete „dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und nicht mehr als Straftat. Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bei Verstößen sollten die Konsumenten wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder zu einer Suchtberatung gehen.

Die Politikerin stellte klar: „Die in Berlin tolerierte Menge von 15 Gramm ist eindeutig zu hoch. Das können sie schon daran sehen, daß dort so viele Jugendliche kiffen wie sonst nirgendwo in Deutschland.“ Zugleich betonte sie, daß es mit der Union keine Cannabis-Legalisierung geben werde. „Durch eine Freigabe bekommt man weder den Schwarzmarkt in den Griff noch wird der Jugendschutz gewährleistet. Eine Legalisierung löst keine Probleme, sondern schafft neue.“

Grüne fordern Eigenbedarfsregel für  harte Drogen

Ludwig machte sich auch für die Praxis des „Drug-Checking“ stark, bei dem Konsumenten Drogen zur Überprüfung abgeben können. Dadurch könne „nicht nur der einzelne Konsument gewarnt werden. Wir bekommen dadurch auch einen viel besseren Überblick darüber, was überhaupt auf der Straße angeboten wird. Darauf können wir dann in der Präventionsarbeit reagieren“.

Im Oktober 2019 hatten die Berliner Grünen dafür plädiert, den Besitz geringer Mengen harter Drogen zu erlauben. So solle auch für Heroin und Kokain eine Obergrenze von drei Gramm gelten. Im vergangenen Jahr hatten die Bundesländer Hamburg und Hessen bereits Versuche zum „Drug-Checking“ gestartet. (ag)

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), will den Besitz kleiner Mengen Cannabis erlauben Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall
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