Eine kleine Änderung in der Statistik über politisch motivierte Kriminalität sorgte im vergangenen Jahr für einen großen Aufschrei unter Linken: Erstmals war in der Erhebung auch die Zahl „deutschfeindlicher“ Straftaten aufgeführt. 2019 registrierte die Polizei demnach 132 solcher Fälle.
Wie eine aktuelle, der JUNGEN FREIHEIT vorliegende Anfrage der AfD an das Bundesinnenministerium ergab, stiegen nun nicht nur die Zahlen für 2020, sondern auch die für 2019. Letzteres (Anstieg von 132 auf 137) liegt daran, daß es im Laufe des Jahres Nach- oder Änderungsmeldungen beziehungsweise Neubewertungen geben kann. Dasselbe gilt für 2020. Doch nach jetzigem Stand ist die Zahl deutschfeindlicher Straftaten im vergangenen Jahr deutlich auf 213 angestiegen. Die der Gewaltdelikte wuchs von 22 auf 31 Fälle.
Die Zahlen basieren auf den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Darin wird unter anderem Haßkriminalität, also Straftaten aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit oder der Hautfarbe erfaßt. Ausländer- oder deutschfeindliche Straftaten werden laut Bundesregierung aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers als solche eingestuft.
Deutschfeindliche sind auch fremdenfeindliche Straftaten
Daneben gibt es noch weitere Themenfelder sowie Unterthemenfelder. Eines davon heißt „Rassismus“, worunter Straftaten in Bezug auf Hautfarbe oder ethnische Zugehörigkeit fallen. Das führt dazu – und hier dürften Linke, nach denen es keinen Rassismus gegen Deutsche gibt, wieder aufschreien – daß es sehr wohl Fälle geben kann, in denen Deutschfeindlichkeit rassistisch ist.
Für sprachliche Verwirrung sorgt eine andere Einteilung der KPMD-PMK. Fremdenfeindliche Straftaten zählen zur Haßkriminalität. Sie werden als jener Teil davon definiert, „der aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird“. Dazu gehört etwa die Ausländerfeindlichkeit.
So weit, so logisch. Doch nach der Definition der Bundesregierung zählt auch Deutschfeindlichkeit zu den fremdenfeindlichen Straftaten. Denn auch hierbei würden Straftaten im Zusammenhang mit der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers abgebildet. Diese sprachliche Ungenauigkeit zu ändern, indem sie beispielsweise ein Themenfeld „Inländerfeindlichkeit“ einführt, daran denkt die Bundesregierung nicht.
AfD-Politiker Renner kritisiert „Alibistatistik“
Auch sieht sie keine „Anzeichen für ein Aufklärungsdefizit“. Und das obwohl die Kategorisierung der Täter bei deutschfeindlichen Straftaten mit zwei Dritteln relativ gering ausfällt. Zum Vergleich: Bei ausländerfeindlichen Straftaten von 2019 konnten die Polizeibehörden mit rund 99 Prozent fast immer die Motivation des Täters (links, rechts, ausländische Ideologie oder religiöse Ideologie) herausfinden.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte gegenüber der JF: „An dieser Antwort der Bundesregierung kann man einmal mehr ablesen, wie weit unser Staatswesen politisch nach links gekippt wird. Während Deutschfeindlichkeit in unseren Großstädten und Ballungszentren schon zum Alltag gehört, erfüllt die entsprechende Kategorie in der polizeilichen Statistik offenbar nur eine Alibifunktion.“
Die meisten Bürger würden fremdenfeindliche Straftaten mit Ausländerfeindlichkeit in Verbindung bringen, obwohl laut Bundesregierung darunter auch Deutschfeindlichkeit falle. Diese Definition sei „besonders perfide“, kritisiert der AfD-Gründer. „Möglich wäre aber natürlich auch, daß deutsche Bürger nach Lesart des Bundesinnenministeriums bereits als Fremde im eigenen Land anzusehen sind.“