KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren um die „Bundesnotbremse“ einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stefan Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin abgelehnt. „Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch ebenfalls unbegründet“, teilte das Gericht am Montag mit.
Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting hatte der Welt zufolge im Verfahren um die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit einem Befangenheitsantrag sowohl die Unvoreingenommenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, als auch die seiner Richterkollegin Susanne Baer angezweifelt.
Hauptgegenstand der Beschwerde war ein gemeinsames Arbeitsessen von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht am Abend des 30. Juni. Bei dem Treffen waren unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), aber auch Habarth und Baer zugegen.
Lambrecht durfte Maßnahmen rechtfertigen
Lambrecht hatte während der Zusammenkunft einen Vortrag über „Entscheidung unter Unsicherheiten“ gehalten. Dabei hatte sie für die Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung geworben. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt uns, wie Nichtwissen und tatsächliche Unsicherheit im verfassungsgerichtlichen Kontrollprogramm angemessen berücksichtigt werden können.“
Die Rede wurde als versuchte Einflußnahme auf die anwesenden Verfassungsrichter interpretiert. Aber auch, daß Gerichtspräsident Habarth sich im Vorfeld der Veranstaltung persönlich für ein Referat zu dem Thema eingesetzt hatte, wurde vielfach als unzulässig angesehen.
Justizministerin Christine #Lambrecht verteidigt sich im SPIEGEL gegen Vorwürfe bzgl. des Dinners von Bundeskabinett & Verfassungsgericht. Es sei abstrakt und nicht über konkrete Themen gesprochen wurden. Wir haben exklusiv Lambrechts Redemanuskript: https://t.co/88U0nAkuEq @welt
— Tim Röhn (@Tim_Roehn) October 15, 2021
„Die Beteiligung von Präsident Habarths an der Auswahl des Themas ‘Entscheidung unter Unsicherheiten’ vermag den Anschein seiner fehlenden Unvoreingenommenheit nicht zu begründen,“ heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die bloße Festlegung von Überschriften für einen Gedankenaustausch zwischen Regierung und Justiz zeuge noch nicht von Befangenheit. „Das gilt auch für das hier gewählte Thema ‘Entscheidung unter Unsicherheiten’“.
Am 22. April hatte der Bundestag das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. In diesem wurden bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie etwa Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen oder auch Versammlungsverbote, beschlossen. Gegen das Gesetz wurden mittlerweile schon mehrere hundert Verfassungsbeschwerden eingereicht. (fw)