LEIPZIG. Eine moslemische Juristin hat im Streit um ein Kopftuchverbot in Bayern vor dem Bundesverwaltungsgericht gesiegt. Die Rechtsreferendarin hatte 2014 ihr ihre Ausbildung in Augsburg mit der Auflage beginnen dürfen, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung kein Kopftuch zu tragen. Weil sie einmal nicht am Richtertisch hatte Platz nehmen dürfen, als sie sich dieser Anordnung verweigerte, ging sie juristisch dagegen vor.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte ihr 2016 recht gegeben mit der Begründung, für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die bayerische Staatsregierung ging erfolgreich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung. Die Richter hatten 2018 entschieden, für die Klage bestünde kein berechtigtes Interesse, da die Ausbildung, für die die Auflage galt, inzwischen beendet sei.
Kein Einfluß auf Verbot religiöser Symbole
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun am Donnerstag, daß sich die Moslemin dennoch in einem Hauptsacheverfahren dagegen zur Wehr setzen darf. Die Leipziger Richter begründeten dies damit, daß „die ‘Kopftuch-Auflage’ einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, der sich typischerweise zu kurzfristig erledigt, um Hauptsacherechtsschutz zu erlangen“. Weil die Klägerin Aqilah S. ihrer Tätigkeit nur wenige Monate nachging, hätte sie nicht die Zeit gehabt, Rechtsschutz zu erlangen, weshalb sie auch nachträglich habe klagen dürfen.
Das letztinstanzliche Urteil hat keinen Einfluß auf ein Gesetz des Freistaats Bayern vom April 2018. Seitdem ist es Richtern und Staatsanwälten untersagt, religiös motivierte Kleidungsstücke zu tragen, weil dies Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen könnte. Die Regelung gilt auch für Auszubildende im Justizdienst, wenn sie öffentlich den Staat repräsentieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz im Februar dieses Jahres für grundgesetzkonform erklärt. (ls)