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Fahrzeuge der Bundespolizei in Flammen: Linksextreme verüben Brandanschlag nach Gerichtsurteil gegen Gesinnungsgenossen

Fahrzeuge der Bundespolizei in Flammen: Linksextreme verüben Brandanschlag nach Gerichtsurteil gegen Gesinnungsgenossen

Fahrzeuge der Bundespolizei in Flammen: Linksextreme verüben Brandanschlag nach Gerichtsurteil gegen Gesinnungsgenossen

Brennendes Polizeiauto (Archivbild) Foto: (c) dpa
Brennendes Polizeiauto (Archivbild) Foto: (c) dpa
Brennendes Polizeiauto (Archivbild) Foto: (c) dpa
Fahrzeuge der Bundespolizei in Flammen
 

Linksextreme verüben Brandanschlag nach Gerichtsurteil gegen Gesinnungsgenossen

Linksextreme haben sich zu einem Brandanschlag auf die Bundespolizei in Berlin bekannt. Sie begründeten die Tat mit dem Gerichtsurteil gegen drei „Gefährtinnen“ in Hamburg. Diese hatten Haftstrafen wegen versuchter Brandstiftung erhalten.
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BERLIN. Linksextreme haben sich zu einem Brandanschlag auf die Bundespolizei in Berlin bekannt. Dort waren am frühen Donnerstag morgen fünf Dienstfahrzeuge ausgebrannt und zwei weitere durch die Flammen beschädigt worden, teilte die Polizei mit.

In einem Bekennerschreiben auf dem linksextremen Portal „Indymedia“ begründeten „Autonome Gruppen“ die Tat mit einem Gerichtsurteil gegen drei Gesinnungsgenossen in Hamburg. „In Gedanken bei den drei Hamburger Gefährtinnen platzierten wir mehrere Brandsätze unter den vor ihrem Gebäude geparkten Wagen.“

Linksextreme haben sich auf

Auf dem linksextremen Portal „Indymedia“ bekannten sich „Autonome Gruppen“ zu der Tat. Sie begründeten die Brandstiftung mit dem Gerichtsurteil gegen drei Linksextreme in Hamburg.

Dort wurden am Donnerstag zwei Männer und eine Frau wegen Verabredung zur Brandstiftung zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und sieben Monaten, beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, berichtete der NDR.

Linke Brandanschläge auf Menschen seien nicht zu erwarten

Die Richter milderten den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft ab. Diese hatte den drei Personen vorgeworfen, sie hätten geplant, Wohnhäuser anzuzünden. Doch die Richter äußerten in ihrer Urteilsbegründung, daß Mitglieder der linken Szene Menschen gefährden würden, sei nicht zu erwarten. „Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, daß diese Schwelle hier überschritten werden sollte“, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie gehe davon aus, daß Autos und andere Gegenstände das Ziel des Brandanschlags sein sollten.

Die Urteilsverkündung wurde begleitet von Auseinandersetzung zwischen Unterstützern der Angeklagten und der Polizei vor dem Gerichtsgebäude. Die Beamten setzten Pfefferspray ein und nahmen zwei Personen fest.

Die drei Angeklagten waren im Juli 2019, am zweiten Jahrestag der G20-Ausschreitungen, in einem Hamburger Park verhaftet worden. Sie hatten vier selbstgebaute Brandsätze dabei. (ag)

Brennendes Polizeiauto (Archivbild) Foto: (c) dpa
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