BERLIN. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak (CDU), hat Beamte davor gewarnt, sich in der AfD zu engagieren. Falls der Verfassungsschutz mit Blick auf den „Flügel“ der AfD feststelle, „daß dieser nicht mehr bloßer Verdachtsfall ist, sondern tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann das für Beamte Konsequenzen haben“, sagte Luczak am Montag dem Handelsblatt.
„Der demokratische Rechtsstaat darf die Natter nicht an seiner Brust nähren“, forderte der CDU-Politiker. Feinde der Demokratie müßten als solche verstanden und behandelt werden. Für den Rechtsstaat grundlegend sei, „daß die Bürger darauf vertrauen können, daß Beamte jederzeit für Recht und Gesetz und für die Werte und Prinzipien unseres Grundgesetzes eintreten“. Dieses Vertrauen dürfe nicht erschüttert werden.
Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte dem Blatt, die Einordnung der AfD als Prüf- oder Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz habe zwar keine beamtenrechtlichen Konsequenzen. „Doch sollten sich alle Beamten darüber im Klaren sein, daß im Einzelfall sehr wohl Probleme entstehen können, etwa wenn Beamte in den Sicherheitsbehörden gegen Rechtsextremisten vorgehen wollen und diese Beamten selbst Mitglied der AfD sind.“ Hier sei ein Interessenkonflikt vorbestimmt.
AfD-Chefs schreiben Brief an Mitglieder
Auch die AfD-Spitze reagierte auf eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die potentiellen Auswirkungen auf Beamte. Am Sonntag versendeten die Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla einen Brief an Parteimitglieder, in dem sie etwaige Sorgen von Beamten entkräften wollen.
„Wir merken durch viele Gespräche, die wir überall im Land führen, daß es gerade bei ihnen eine gewisse Verunsicherung gibt“, schreiben Meuthen und Chrupalla in dem Brief, der der JF vorliegt. „Deshalb lassen Sie es uns ganz konkret darlegen: Selbst wenn die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes auf die Spitze getrieben und die AfD tatsächlich als Verdachtsfall beobachtet werden würde, wäre das allein kein Anlaß für Beamte, die Partei zu verlassen.“
Bislang werden der „Flügel“ und die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitunghatten vor rund einer Woche berichtet, daß sich die Behörde demnächst entscheiden könnte, den Flügel offiziell zum Beobachtungsobjekt zu erklären. Wie viele AfD-Mitglieder Teil des Flügels sind, ist nicht bekannt. (ls)