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Entzug von Waffen: AfD im Visier

Entzug von Waffen: AfD im Visier

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Waffe
Waffe
Smith & Wesson mit Waffenbesitzkarte Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Entzug von Waffen
 

AfD im Visier

Der Druck auf AfD-Mitglieder wird immer stärker – und das nicht nur von Linksextremisten. Seit der Änderung des Waffengesetzes werden Jäger und Schützen nicht nur auf Herz und Hirn, sondern auch auf ihre Verfassungstreue untersucht. Wer die „Erfurter Resolution“ unterschrieben hat, steht im besonderen Fokus der Staatsorgane.
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„Anhörung zum Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse“, ist das Schreiben einer Kreispolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen überschrieben. Der Brief mit Zustellungsurkunde datiert vom 2. Juni 2020, ist an ein AfD-Mitglied gerichtet. „Aufgrund uns vorliegender Erkenntnisse gelten Sie als Unterzeichnerin der ‘Erfurter Resolution’. Diese gilt als Gründungsmanifest des ‘Flügels’, einem Zusammenschluß nationalkonservativer Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD).“

Zur Erinnerung: Die „Erfurter Resolution“ stammt aus dem Jahr 2015 und gilt als Gründungsakt des „Flügels“. Die Unterstützer der Resolution verstehen die AfD als „Bewegung des Volkes“. In ihr wurde der Vorwurf formuliert, daß die Partei sich von Protestbewegungen wie zum Beispiel Pegida zu stark distanziere. Die Erstunterzeichner der Erfurter Resolution sind im Internet öffentlich einsehbar. Es ist ein leichtes für die Behörden, deren Namen mit denen auf Waffenbesitzkarten zu vergleichen.

Doch warum sollte eine Unterschrift unter die „Erfurter Resolution“ den Entzug der Waffenbesitzkarte zur Folge haben? Das geht wiederum auf die Verschärfung des Waffengesetzes vom 17. Februar 2020 zurück. Sie ist Teil des „Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Haßkriminalität“, wie es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 30. Oktober 2019 heißt.

Waffenbesitzer werden vom Verfassungsschutz überprüft

Bezog sich bisher die Tauglichkeitsprüfung der Antragsteller auf deren körperliche und seelische Gesundheit, werden jetzt Waffenbesitzer vom Verfassungsschutz darüber hinaus auf ihre politische Tauglichkeit überprüft. Diese Verschärfung geht auf einen Antrag der Großen Koalition zurück. Umzusetzen haben das natürlich die Bundesländer.

Deshalb heißt es in dem Anschreiben auch weiter: „Bezugnehmend auf den Erlaß des IM NRW vom 27.05.2020, Az. 432-57.06.50, besitzen Personen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder Mitglied in entsprechenden Vereinigungen sind, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (…) für eine waffenrechtliche Erlaubnis. Ich habe daher die Absicht, Ihre waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.“

Die JUNGE FREIHEIT fragte beim Innenministerium von Nordrhein-Westfalen nach. Pressesprecher Markus Niesczery: „Zutreffend ist, daß nach den Paragraphen 4 und 5 des Waffengesetzes waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfungen stattfinden bei Personen, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, daß sie Mitglied in einer extremistischen Vereinigung sind.“

AfD protestiert gegen Vorgang

Die Einschätzung, welche Vereinigung als extremistisch einzustufen sei, träfe der Verfassungsschutz, so Niesczery. Dessen Berichte seien öffentlich. In einer Pressemitteilung vom 12. März 2020 des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es: „Der ‘Flügel’, mit seinen etwa 7.000 Mitgliedern, wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft.“

„Die ‘Erfurter Erklärung’ als solche ist textlich noch nie als extremistisch eingestuft worden“, sagt hingegen Markus Wagner, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, gegenüber der JF. „Schon allein deshalb rechtfertigt weder das Erstunterzeichnen, aber auch nicht ein späteres Bekenntnis zu ihr, einen Extremismusverdacht und kann daher nicht zum alleinigen Maßstab für einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis erhoben werden.“

Doch womöglich dachte sich auch das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen unter Minister Herbert Reul (CDU), daß die Unterzeichnung der „Erfurter Resolution“ alleine nicht ausreiche, AfD-Mitglieder zu entwaffnen. In dem Anschreiben ist weiter ausgeführt: „Daneben werden Sie auch als Unterzeichnerin weiterer Resolutionen mit einschlägigem Bezug zu rechtsextremistischen Bestrebungen in Verbindungen gebracht.“ Welche das sind, ist nicht erwähnt.

Übrigens: Laut einer Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag waren zum 31. Januar 2019 im Nationalen Waffenregister (NWR) 5.400.329 private erlaubnispflichtige Waffen und Waffenteile in Deutschland registriert. Über illegale Waffen gibt es nur Schätzungen. Das Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen nannte in einer Stellungnahme Zahlen um die 20 Millionen und bezog sich dabei auf Schätzungen des Forums für Waffenrecht.

Smith & Wesson mit Waffenbesitzkarte Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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