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Gesetzentwurf: Vielehe ist kein Hinderungsgrund bei der Einbürgerung

Gesetzentwurf: Vielehe ist kein Hinderungsgrund bei der Einbürgerung

Gesetzentwurf: Vielehe ist kein Hinderungsgrund bei der Einbürgerung

Polygamie
Polygamie
Südafrikaner mit drei Ehefrauen (Symbolbild) Foto: picture alliance/ dpa
Gesetzentwurf
 

Vielehe ist kein Hinderungsgrund bei der Einbürgerung

Die Vielehe ist auch weiterhin kein Hinderungsgrund, um den deutschen Paß zu bekommen. Ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer in Mehrehen ist am Widerstand der SPD gescheitert. Ursprünglich hatte ein Gesetzentwurf des Innenministeriums ein eben solches Verbot vorgesehen.
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BERLIN. Die Vielehe ist auch weiterhin kein Hinderungsgrund, um den deutschen Paß zu bekommen. Ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer in Mehrehen ist am Widerstand der SPD gescheitert, berichtet die Welt am Sonntag. Ursprünglich hatte ein Gesetzentwurf des Innenministeriums ein eben solches Verbot vorgesehen.

Zuvor hatte die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium in einem Beschluß aufgefordert, das Verbot der Viel- und Mehrehe als Einbürgerungsvoraussetzung im Staatsangehörigkeitsrecht gesetzlich zu verankern. In dem Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ findet sich auch die Einbürgerungsvoraussetzung einer geklärten Identität nicht mehr.

„Unverständlich und nicht hinnehmbar“

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Polygamie-Ausschluß aber in einer weiteren Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Herbst verankern. Auch die von der Innenministerkonferenz geforderte Verlängerung der Frist für die Rücknahme von Einbürgerungen bei Identitätstäuschern von fünf auf zehn Jahre soll dann Gesetz werden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), kritisierte die Verzögerung. „Das ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar.“

Er bestätigte, daß das von Katarina Barley (SPD) geführte Justizministerium dem Entwurf seine Zustimmung verweigerte. Middelberg stellte klar: „Es sollte selbstverständlich sein, daß im Staate des Grundgesetzes Einbürgerungen von Personen, die in Mehrehe leben, nicht in Betracht kommen.“ (tb)

Südafrikaner mit drei Ehefrauen (Symbolbild) Foto: picture alliance/ dpa
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