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Bildung einer kriminellen Vereinigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“

Bildung einer kriminellen Vereinigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“

Bildung einer kriminellen Vereinigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“

Morius Enden und Jenni Moli
Morius Enden und Jenni Moli
ZPS: Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“ Foto: dpa
Bildung einer kriminellen Vereinigung
 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“

Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt seit 16 Monaten gegen das selbsternannte Künstlerkollektiv „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Doch erst jetzt wurde das Ermittlungsverfahren durch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag bekannt.
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GERA. Die Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt seit 16 Monaten gegen das selbsternannte Künstlerkollektiv „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Ermittlungsverfahren wurde erst jetzt durch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag bekannt, berichtet das Online-Portal netzpolitik.org.

Der Antwort zufolge laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“. Die Staatsanwaltschaft Gera bestätigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT ein entsprechendes Verfahren.

„Das Verfahren dient der Ermittlung, ob durch das ZPS – wie von ihm selbst verlautbart – in organisierter Weise gegen den Abgeordneten Höcke und dessen Familie Abhöhr- und Ausspähmaßnahmen stattgefunden haben oder stattfinden sollten“, teilte Staatsanwalt Martin Zschächner mit.

Leiter des ZPS beklagt Kriminalisierung von Kunst

Das Verfahren war eine Woche nach der Mahnmal-Aktion vor dem Haus des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aufgenommen worden. Eine kriminelle Vereinigung ist jede Gruppe, die sich zur Begehung von Straftaten, die mit einer Strafdrohung von mindestens zwei Jahren im Höchstmaß belegt sind, zusammenschließt.

„Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst“, beklagte der Leiter des ZPS, Phlipp Ruch gegenüber dem Online-Portal. „Doch wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, wird der Staat kriminell.“ Ruch forderte die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Offenlegung der bisherigen Ermittlungen. (ha)

ZPS: Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“ Foto: dpa
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