BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtige Ausländer und Strafgefangene künftig in denselben Gefängnissen inhaftieren. Grund dafür sei ein „Mangel an Abschiebungshaftplätzen“, berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Verweis auf ein Eckpunktepapier der Innenbehörde. Durch ein „Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen“ solle Abhilfe geschaffen werden.
Das Vorhaben Seehofers ist dem Bericht zufolge ein Teil der Vorbereitungen für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Das Innenressort wolle „materielle und formale Voraussetzungen für Sicherheitshaft“ absenken, um das Untertauchen von Ausländern vor einer geplanten Abschiebung zu verhindern.
Für ausreisepflichtige Straftäter sei zudem der Einsatz von elektronischen Fußfesseln vorgesehen. Wer seine Identität verschleiert soll der Regelung zufolge nicht mehr geduldet, sondern ausreisepflichtig werden. Darüber hinaus wolle das Ministerium prüfen lassen, ob auf den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam verzichtet werden kann. Durch diese Maßnahme könne auch der Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden gesenkt werden.
SPD ist skeptisch
Über die Pläne soll nach Informationen des Nachrichtendienstes AFP bereits am späten Donnerstag nachmittag mit Vertretern der SPD verhandelt worden sein. „Angesichts der nach wie vor vorhandenen Probleme, ausreisepflichtige Asylsuchende abzuschieben, habe ich Verständnis für die Bemühungen des Bundesinnenministers“, sagte SPD-Innenexperte Burkhard Lischka. „Ich glaube aber, daß wir erfolgreicher sind, wenn wir die bestehenden Vollzugsprobleme analysieren und beheben, anstatt schon wieder neue Regelungen zu schaffen.“
Kritik an den Plänen kommt auch von anderen Parteien. Seehofer greife „das Grundrecht auf Freiheit frontal an“, so der Vorwurf der migrationspolitischen Sprecherin in der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mahnte, der Innenminister dürfe „die Untätigkeit der Länder, ausreichend Abschiebehaftplätze vorzuhalten, nicht zum Anlaß nehmen, um rechtsstaatliche Prinzipien auszuhebeln“. (ha)