LUXEMBURG. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Nils Wehl, hat empfohlen, eine Klage Österreichs gegen die deutsche PKW-Maut abzulehnen. Die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Ansicht vertreten, daß die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müßten, sagte Wehl laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP.
Der österreichische Antrag beruhe auf einem „grundlegenden Mißverständnis des Begriffs ‘Diskriminierung’“. Deutsche Staatsbürger finanzierten die Autobahnen über die Kraftfahrzeugsteuer, während Halter ausländischer Fahrzeuge „einen geringeren Betrag“ zahlen müßten als Deutsche. Die deutsche Infrastrukturabgabe stehe mit der EU-Verkehrspolitik in Einklang, betonte Wehl. Auch habe Österreich die Behauptung nicht belegen können, die PKW-Maut schränke den freien Warenverkehr ein.
PKW-Maut soll bis 2021 kommen
Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll die PKW-Maut bis spätestens 2021 eingeführt werden. Ab dann müssen Autofahrer eine Vignette für die Benutzung deutscher Autobahnen kaufen. Deutsche Steuerzahler sollen durch eine Senkung der Kfz-Steuer entschädigt werden.
Der Europäische Gerichtshof wird über die Klage, die die Regierung in Wien gegen diese Regelung eingereicht hat, in einigen Wochen entscheiden. Der damalige österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) begründete das Vorgehen im Oktober 2017 mit den Worten: „Deutsche zahlen nicht, weil sie Deutsche sind, Österreicher zahlen, weil sie Österreicher sind. Das lassen wir uns nicht gefallen.“ In ihrem Urteil sind die Luxemburger Richter nicht an die Empfehlungen des Generalanwalts gebunden. (tb)