BERLIN. Asylsuchende in Deutschland müssen kaum fürchten, daß ihnen der Schutzstatus wieder entzogen wird. Auch dann nicht, wenn sich die Situation in ihren Heimatländern verbessert. Wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zeigt, die der Welt vorliegt, sei im vergangenen Jahr nur in 1,2 Prozent der Fälle nach einer Überprüfung der Schutzstatus widerrufen worden. 85.053 solcher Prüfungen habe es 2018 gegeben, von denen 982 mit dem Entzug des Schutztitels endeten.
Dem Bericht nach sei dies aber hauptsächlich aufgrund von Vergehen der betroffenen Asylbewerber geschehen – und nicht, weil sich die Sicherheitslage in ihren Herkunftsländern verbessert hatte. Dies würde bei den Prüfungen kaum berücksichtigt.
Das zeige sich beispielsweise bei Irakern. Deren Anerkennungsquote habe 2015 noch bei 89 Prozent gelegen. Im vergangenen Jahr seien hingegen nur noch 32 Prozent aller Flüchtlinge aus dem Irak anerkannt worden. Trotzdem hätten 2018 nur 1,7 Prozent aller überprüften Iraker ihren Schutzstatus verloren.
Entzug führt nicht automatisch zur Abschiebung
Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Linda Teuteberg forderte deshalb, bei solchen Überprüfungen künftig stärker die Verhältnisse in den Herkunftsländern zu berücksichtigen. „Natürlich muß die Bedrohungslage vor Ort berücksichtigt werden, wenn der Erwartung auch der Bundeskanzlerin entsprochen werden soll, daß zum Beispiel Flüchtlinge aus dem Irak in ihre Heimat zurückkehren, wenn der IS besiegt ist und die Lage sich verbessert hat“, sagte sie der Zeitung.
Generell ist es in drei Fällen möglich, Asylsuchenden bei einer Überprüfung ihren Schutztitel wieder zu entziehen. Erstens: Wenn der Fluchtgrund, beispielsweise Krieg oder Verfolgung, nicht mehr besteht. Zweitens: Wenn der Schutzstatus unter falschen Angaben erschlichen wurde. Und drittens: Wenn Asylsuchende schwere Straftaten begehen. Der Entzug des Schutztitels führt allerdings nicht zwingend zu einer Abschiebung. (krk)