MÜLHEIM. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer Frau im nordrhein-westfälischen Mülheim an der Ruhr hat die Staatsanwaltschaft ihren Haftbefehl erweitert. Grund dafür sind neue Details in dem Fall. Ein inhaftierter 14 Jahre alter Verdächtiger soll sich bereits zuvor einmal an derselben Frau vergangen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit.
Demnach soll die frühere Vergewaltigung ebenfalls in diesem Sommer stattgefunden haben. Genauere Einzelheiten dazu teilte die Behörde allerdings nicht mit. Neben dem inhaftierten Bulgaren stehen noch zwei weitere gleichaltrige Landsmänner im Verdacht. Die Ermittlungen gegen zwei Zwölfjährige waren wegen ihrer juristischen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.
Der Inhaftierte ist der Nachrichtenagentur dpa zufolge bereits in noch nicht strafmündigem Alter mit zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen. Vor der Tat Anfang Juli soll er schon längere Zeit an einer Präventivmaßnahme für potentielle Intensivtäter des nordrhein-westfälischen Innenministeriums teilgenommen haben. Seit 2018 sei die Familie des Verdächtigen durch eine professionelle Organisation betreut worden.
Abschiebung der bulgarischen Familien nicht möglich
Die Gruppenvergewaltigung in Mülheim hatte eine Debatte über die Asylpolitik der Bundesregierung ausgelöst. Die Stadt hatte geprüft, ob die bulgarischen Familien abgeschoben werden könnten. Allerdings war dies nicht möglich, weil mehrere Erwachsene angeblich einer Arbeit nachgehen.
Nach EU-Recht sei eine Rückführung von EU-Bürgern möglich,wenn „jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, daß er eine sucht“, teilte die Stadt mit. In einem Fall sei ein Vater eines Verdächtigen mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. (ls)