BERLIN. Das Bundesinnenministerium plant eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes. „Der Fall Miri hat Anlaß gegeben, daß wir die ausländerrechtlichen Regelungen und auch Haftmöglichkeiten im Falle der Wiedereinreisesperren schärfen“, sagte Staatssekretär Helmut Teichmann der Welt. Künftig soll demnach ein Verstoß gegen ein Einreiseverbot ein eigenständiger Haftgrund sein.
Der Bremer Clanchef Ibrahim Miri war trotz eines ihm auferlegten Einreiseverbots nach seiner ersten Abschiebung in den Libanon im Juli wenige Monate später wieder zurückgekehrt. Die Behörden lehnten seinen Asylantrag ab, woraufhin er erneut abgeschoben wurde.
Maßnahme soll Organisierte Kriminalität treffen
Die Gesetzesänderung soll solche Fälle in Zukunft verhindern und könnte im ersten Halbjahr 2020 in Kraft treten. Teichmann begründete den Vorstoß vor allem mit abgeschobenen Tätern aus der Organisierten Kriminalität, die zurückkehren würden. Diesen Leuten müsse man effektiv Einhalt gebieten.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterrichtete dem Bericht zufolge seine Länderkollegen während der Innenministerkonferenz am Donnerstag über die geplante Maßnahme. (ls)