DRESDEN. Das Landgericht Chemnitz hat im Fall der tödlichen Messerattacke von Chemnitz den Verdächtigen Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sah es als erwiesen an, daß der Syrer vor rund einem Jahr den 35 Jahre alten Deutsch-Kubaner Daniel H. mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt hatte. Die Gerichtsverhandlung fand aus Sicherheitsgründen in Dresden statt.
Die Anklage hatte sich laut MDR größtenteils auf die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters eines Döner-Imbisses gestützt, der rund 50 Meter vom Tatort entfernt liegt. Der Zeuge gab an, er habe den Syrer von dort aus gesehen. Zwar habe er nach Angaben der Nebenklägervertreter widersprüchliche Aussagen gemacht. Dies läge aber daran, daß er von Bekannten des Syrers bedroht und mißhandelt worden sei. Der Zeuge befindet sich mittlerweile im Zeugenschutzprogramm.
Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Angeklagte äußerte sich während des Prozesses nicht. In einem Interview mit dem ZDF beteuerte jedoch seine Unschuld. Alaa S. wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker Farhad R.A. am 26. August 2018 nach einem Stadtfest in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutsch-Kubaner mit einem Messer getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben.
In der Folge kam es zu einwanderungskritischen Protesten und Demonstrationen in Chemnitz. Linke Journalisten, Politiker und die Bundesregierung sprachen von „Hetzjagden“ auf ausländisch aussehende Personen, unter anderem die Lokalzeitung Freie Presse, die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen sowie der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) widersprachen den Vorwürfen.
Auch der damalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen kritisierte die Darstellung, wonach es zu derartigen Jagdszenen auf Einwanderer gegeben habe. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) versetzte Maaßen daraufhin in den einstweiligen Ruhestand. (ls)