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„Mischung aus Dummheit, Inkompetenz und Managementversagen“: Kritik an Asylpolitik: Facebook sperrt Nutzer wegen Schmidt-Zitaten

„Mischung aus Dummheit, Inkompetenz und Managementversagen“: Kritik an Asylpolitik: Facebook sperrt Nutzer wegen Schmidt-Zitaten

„Mischung aus Dummheit, Inkompetenz und Managementversagen“: Kritik an Asylpolitik: Facebook sperrt Nutzer wegen Schmidt-Zitaten

Facebook-Nutzer
Facebook-Nutzer
Facebook-Nutzer (Symbolbild): „Wir erleben hier weitaus schlimmeres“ Foto: picture alliance / MAXPPP
„Mischung aus Dummheit, Inkompetenz und Managementversagen“
 

Kritik an Asylpolitik: Facebook sperrt Nutzer wegen Schmidt-Zitaten

Hätte Helmut Schmidt mit seinen Äußerungen gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen? Vermutlich ja. Zumindest legt dies ein Fall aus Bremen nahe, bei dem ein AfD-Kandidat für 30 Tage gesperrt wurde, weil er einwanderungskritische Zitate des Alt-Kanzlers verbreitet hatte. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel will das nicht hinnehmen.
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Hätte Helmut Schmidt mit seinen Äußerungen gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen? Vermutlich ja. Zumindest legt dies ein Fall aus Bremen nahe. Wolfgang Rabe, der als AfD-Kandidat für die Bürgerschaftswahl antritt, veröffentlichte Ende Februar mehrere Zitate des 2015 verstorbenen Alt-Kanzlers.

Alle sieben Aussagen beziehen sich auf das Thema Einwanderung. „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig“, sagte Schmidt 1992 in einem Interview. Und zwei Jahre später: „Wenn das so weitergeht, gibt´s Mord und Totschlag, denn es sind zu viele Ausländer bei uns.“

Zu den zitierten Aussagen Schmidts schrieb Rabe: „Helmut Schmidt und ich – wir beide sind ‘Nazis’ – weil wir der gleichen Meinung sind, nur mit dem kleinen Unterschied, daß er es schon vor 30 Jahren gesagt hat.“ Daraufhin wurde er wegen des Eintrags für 30 Tage von Facebook gesperrt, wie Rabe der JUNGEN FREIHEIT bestätigte.

„Wir lachen über China, erleben hier aber weitaus schlimmeres“

Er sei seit mehr als acht Jahren in dem sozialen Netzwerk registriert und bereits mehrfach gesperrt worden. Immer, wie er sagt, für die Verbreitung von Wahrheiten. „Wir lachen über China, Nordkorea etc. wegen der dort stattfindenden Zensur, erleben hier aber weitaus schlimmeres.“

Facebook begründet die Sperre mit einem Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel will das nicht hinnehmen. „Helmut Schmidt war einer der angesehensten und auch populärsten Deutschen. Er war nicht nur Bundeskanzler, sondern auch Herausgeber der Zeit“, kommentiert er gegenüber der JF die Unternehmensentscheidung.

Wenn Schmidts Zitate bei Facebook gelöscht und der Nutzer für 30 Tage gesperrt werde, sei das „eine Mischung aus Dummheit, Inkompetenz und Managementversagen, die beispiellos ist“, ergänzt er. „Dieser Dilettantismus ist auch deswegen so unerträglich, weil er mit direkten Eingriffen in die Meinungsfreiheit einhergeht. Der Stümper, der dies zu verantworten hat, sollte mit seinen Vorgesetzten zusammen abgemahnt und im Wiederholungsfalle entlassen werden.“

Steinhöfel erwirkte in der Vergangenheit schon mehrfach Gerichtsentscheide gegen Facebook. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart: „Entweder es liegt eine Haßbotschaft vor, die nach den vertraglichen Standards verboten ist (und dann gelöscht werden darf …) oder es liegt ein zulässiger Inhalt, eine Information, vor, die geteilt und dann auch nicht gelöscht werden darf.“ Ansonsten laufe dies darauf hinaus, daß eine Facebook-Sperre immer dann endgültig werde, wenn sich der betroffene Nutzer nicht dagegen wehre.

„Völlige moralische Verwahrlosung des Monopolisten“

Das Gericht bezeichnete das amerikanische Unternehmen als „Quasi-Monopolist“, der „nicht einerseits einen freien Zugang zu Informationen und zum Teilen von Informationen propagieren“ könne, andererseits aber für sich in Anspruch nehmen, „enge Regeln aufzustellen, die es der alleinigen Entscheidungskompetenz der Beklagten (Facebook, Anm.) unterwerfen, welche Beiträge veröffentlicht werden dürfen“.

Das Urteil des OLG Stuttgart sei ein wichtiger Meilenstein, schreibt Steinhöfel auf seiner Webseite. „Dieses erbärmliche Spiel, das eine völlige moralische Verwahrlosung des Monopolisten dokumentiert, wird dann ein Ende haben, wenn wir eine höchstrichterliche Entscheidung beim BGH erstritten haben.“ Diesbezüglich sei man auf einem guten Weg.

Facebook-Nutzer (Symbolbild): „Wir erleben hier weitaus schlimmeres“ Foto: picture alliance / MAXPPP
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