HANNOVER. Das Land Niedersachsen plant, mit einer Bundesratsinitiative die Verjährung von Kindesmißbrauch abzuschaffen. Der Vorstoß dazu kommt aus der SPD-Landtagsfraktion. „Es geht darum, zu verhindern, daß Delikte nicht mehr verfolgt werden können“, sagte die SPD-Justizpolitikerin Wiebke Osigus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
Jeder Täter solle wissen, daß die Strafverfolgungsbehörden bis an sein Lebensende Zugriff nehmen könnten. „Es wird keine Sicherheit geben, daß eine Tat nicht mehr geahndet wird“, stellt Osigus klar.
Die CDU unterstützt eine mögliche Gesetzesverschärfung. Ich habe für diesen Vorschlag extrem große Sympathie“, sagte der CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer der Nachrichtenagentur dpa. Derzeit beginnt die Verjährungsfrist ab dem 30. Lebensjahr des Opfers und dauert je nach Schwere der Tat zwischen fünf und 20 Jahre. Bei Mißbrauch mit Todesfolge liegt die Frist bei 30 Jahren., Auch der Mißbrauchsbeauftragte des Bundes, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte in der Vergangenheit eine längere Verjährungsfrist gefordert. (tb)