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Asylpolitik: Innenministerium will schärfere Regeln für Geduldete

Asylpolitik: Innenministerium will schärfere Regeln für Geduldete

Asylpolitik: Innenministerium will schärfere Regeln für Geduldete

Asylbewerber
Asylbewerber
Asylbewerber bei der Ankunft in der Bundesrepublik (Archivbild) Foto: picture alliance/imageBROKER
Asylpolitik
 

Innenministerium will schärfere Regeln für Geduldete

Das Bundesinnenministerium plant, ausreisepflichtigen Ausländern die Duldung zu verwehren, wenn sie ihre Identität verschleiern. „Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Paßersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten“, heißt es in einem Gesetzentwurf des Ministeriums.
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BERLIN. Das Bundesinnenministerium plant, ausreisepflichtigen Ausländern die Duldung zu verwehren, wenn sie ihre Identität verschleiern. „Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Paßersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten“, heißt es in einem Gesetzentwurf des Ministeriums, der der Welt vorliegt.

In solchen Fällen sollen demzufolge die Behörden nur noch die vollziehbare Ausreisepflicht bestätigen. „Dem Ausländer wird eine Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht erteilt, hiermit ist eine zuvor erteilte Duldung widerrufen“, so der Text weiter. Damit sollen dem Willen des Ministeriums zufolge Fehlanreize beseitigt werden.

Noch keine Ressortabstimmung

„Staatliche Erlaubnisse und Leistungen, die an den Duldungsstatus anknüpfen, werden umfänglich an die Pflicht des Betroffenen geknüpft, in zumutbarem Umfang selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen“, verlangt der Entwurf.

Wer dies nicht tue, müsse zudem mit Sanktionen rechnen. „Diese Sanktionsmöglichkeit betrifft die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Erteilung einer Ausbildungsduldung, die Wohnsitzauflage, die Anordnung einer räumlichen Beschränkung sowie die Anspruchseinschränkungen bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“

Der Entwurf befindet sich der Zeitung zufolge allerdings noch nicht in der Ressortabstimmung. In der Vergangenheit wurden dabei, vor allem auf Drängen des SPD-geführten Bundesjustizministeriums, entsprechende Gesetzentwürfe oft entschärft.

Drei Viertel der Ausreisepflichtigen haben Duldung

Die Abschiebezahlen gingen zuletzt immer stärker zurück. Wurden 2016 noch 25.375 Personen in ihre Heimat zurückgeführt, waren es 2017 nur 23.966. Für das vergangene Jahr seien die Zahlen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abschließend ermittelt worden. Es deutet sich nach Welt-Informationen aber ein erneuter Rückgang an. Von den rund 230.000 Ausreisepflichtigen leben derzeit drei Viertel mit einer Duldung weiterhin im Land. (tb)

Asylbewerber bei der Ankunft in der Bundesrepublik (Archivbild) Foto: picture alliance/imageBROKER
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