STUTTGART. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat sich gegen Kritik für seine Äußerungen über vermummte Braunkohlegegner verteidigt. „Die Frage ist nicht, ob wir uns vermummen“, sagte Brink am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. „Sondern ob jemand von uns verlangen kann, daß wir unser Gesicht zeigen. Die Antwort heißt ganz eindeutig nein.“
Hintergrund sind Brinks Aussagen über Vermummte beim Besuch der Klimaschützerin Greta Thunberg im Hambacher Forst am vergangenen Wochenende. Brink hatte die Vermummung auf Twitter verteidigt und damit harsche Kritik auf sich gezogen. „Nicht die Vermummung bedarf der Legitimation, sondern die Demaskierung. In einer idealen Welt kann jeder sein Gesicht zeigen – in unserer gibt es viele gute Gründe, das nicht zu tun. Leider“, hatte Brink getwittert.
Nicht die #Vermummung bedarf der #Legitimation sondern die #Demaskierung
In einer idealen Welt kann jeder sein Gesicht zeigen – in unserer gibt es viele gute Gründe, das nicht zu tun.
Leider.— LfDI Baden-Württemberg (@lfdi_bw) August 11, 2019
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) kritisierte daraufhin in der Bild-Zeitung: „Wenn man das liest, könnte man glauben, da spricht der Datenschutzbeauftragte von Nordkorea. Wir leben in Deutschland aber zum Glück nicht in einer Diktatur, sondern in einem demokratischen Rechtsstaat. Bei uns gibt es wirklich keinen Grund, sein Gesicht zu vermummen – es sei denn, man hat etwas zu verbergen.“
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) forderte gegenüber dem Blatt, wenn er mit jemandem spreche, möchte er der Person ins Gesicht sehen können. „Und überhaupt finde ich: Wer etwas sagen möchte, wer für etwas einstehen möchte, sollte das nur für solche Dinge tun, für die er mit seinem echten Namen, seiner echten Identität, mit seinem Gesicht einstehen kann.“
Zweifel „angesichts eines solch chronischen Mißtrauens in diesen Staat“
Der CDU-Innenexperte und Bundestagsabgeordnete Armin Schuster äußerte erheblich Zweifel an der Eignung Brinks als Landesdatenschutzbeauftragter „angesichts eines solch chronischen Mißtrauens in diesen Staat“. Auch die FDP widersprach dem Datenschutzbeauftragten.
Brink wies die Kritik zurück. Man könne als freier Bürger selbst entscheiden, ob man Gesicht zeige. Wenn es Gründe gebe, dies nicht zu tun, etwa wenn Ärger am Arbeitsplatz drohe, müsse man es nicht. „Sich zu vermummen und zu verhüllen, ist ein Schutz in dem Fall“, verdeutlichte er auf Nachfrage der dpa.
Nur in bestimmten Fällen von Demonstrationen gebe es Vermummungsverbot. „Aber wir dürfen uns vermummen, wenn wir in der Fußgängerzone einkaufen gehen und wir dürfen uns auch im Internet vermummen“, erläuterte er. Diejenigen, die nun forderten, Gesicht zu zeigen, seien dieselben, die gegen die Kennzeichnungspflicht der Polizei einträten. Und man könne nicht dafür sein, daß Polizisten Masken tragen und ihre Identität verschleiern dürften, während man dem Bürger verbieten wolle, sich zu verhüllen.
Vater Thunberg verteidigt Foto
Unterstützung erhielt Brink von den baden-württembergischen Grünen. Zwar müsse es Regeln für Vermummung geben, teilte der innenpolitische Sprecher Hans-Ulrich Sckerl mit. „Aber es gehört auch zur Aufgabe eines unabhängigen Datenschützers, Dinge kritisch zu hinterfragen und unbequem sein zu dürfen.“ Ein starker Rechtsstaat zeichne sich dadurch aus, daß er eine solche Debatte zulasse und ernst nehme.
Greta Thunbergs Vater, Svante Thunberg, hat sich unterdessen zum Foto seiner Tochter im Hambacher Forst (siehe Beitragsbild) geäußert. „Bei so vielen Terminen können wir doch nicht alles wissen“, sagte er dem Stern. „Wir kommen dort an, und dann gibt es einen Termin und eben Bilder.“ Auf die Frage, wie es zu dem Foto gekommen sei, antwortete Svante Thunberg: „Das war eine Überraschung. Es ist passiert. Sie hat es sich nicht ausgesucht.“ (ls)