FREIBURG. Das Regierungspräsidium Freiburg hat einer Autobahnmeisterei untersagt, einen Christbaum am Grenzübergang zur Schweiz aufzustellen. Der Behörde sei „bewußt geworden, daß es solche Wünsche von Religionsgemeinschaften auch zu anderen Feiertagen geben könnte“, zitiert die Badische Zeitung aus einer Stellungnahme des Präsidiums.
Dies wäre aber mit der Verkehrssicherungspflicht nicht weiter zu vereinbaren. „Aus Gründen der Gleichbehandlung haben wir uns deshalb entschieden, keinen Weihnachtsbaum aufstellen zu lassen.“ Auch künftig werde es keinen Christbaum mehr an der Gemeinschaftszollanlage in Weil am Rhein geben.
Für die Autobahnmeisterei Efringen-Kirchen sei es bereits eine Tradition gewesen, den Weihnachtsbaum auf der A5 an der Grenze zur Schweiz aufzustellen und aus der Schweiz kommende Autofahrer mit dem geschmückten Grün zu begrüßen, berichtete das Blatt.
Um Entscheidung nicht herumgekommen
Hintergrund der Präsidiumsentscheidung war demnach die Anfrage eines Bürgers, in diesem Jahr auch einen Chanukka-Leuchter neben dem Baum zu errichten. Chanukka ist ein jüdisches Fest, das jährlich zum Gedenken an die Wiedereinweihung des zweiten Tempels in Jerusalem 164 vor Christus gefeiert wird.
Bereits im vergangenen Jahr habe es den Antrag gegeben, einen solchen Leuchter aufzustellen. Damals sei er jedoch zu kurzfristig eingegangen, teilte das Präsidium mit. Diesmal sei man mit entsprechendem Vorlauf nicht um eine Entscheidung herumgekommen. (ls)