BERLIN. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat angekündigt, gegen die aktuelle Vergabepraxis von staatlichen Fördermitteln des Bundes zu klagen. „Unsere Stiftung wird gegen die selbstherrliche Interpretation von Bundestag und Bundesregierung bei der Mittelvergabe für politische Stiftungen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht vorgehen“, teilte die DES-Vorsitzende Erika Steinbach am Montag mit.
Ihre Förderanträge von 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für das laufende Jahr seien „mit abenteuerlicher Begründung abgelehnt“ worden. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 seien „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland“ bei der Förderung politischer Stiftungen angemessen zu berücksichtigen.
Dies treffe auf die AfD zu, da sie in allen 16 Landtagen sowie im Bundestag vertreten seien, begründete die frühere CDU-Abgeordnete die Maßnahme. Die Grünen säßen dagegen nur in 14 Landesparlamenten, die Linkspartei und die FDP jeweils in zehn. Deren Stiftungen würden jedoch gefördert. „Keine andere Partei hat in Deutschland als neue Partei jemals einen derart rasanten, weitreichenden und dauerhaften Aufstieg geschafft. Nur SPD und CDU/CSU können heute eine vergleichbare politische Präsenz vorweisen“, sagte Steinbach.
AfD plant ebenfalls Klage
Die parteinahen Stiftungen erhalten Förderungen aus dem Bundeshaushalt. Zuletzt lagen sie bei fast 600 Millionen Euro pro Jahr, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Die Organisationen finanzieren damit vor allem politische Bildungsarbeit, die Vergabe von Stipendien und Wissenschaftsförderung. Die DES bezeichnete die Summe als „völlig unverantwortlich“.
Der Bundestag entscheidet in der Regel während der Haushaltsberatungen über die Verteildung der Mittel und die berücksichtigten Stiftungen. In einer „Gemeinsamen Erklärung“ aus dem Jahr 1998 heißt es dort, Zuwendungen erhalte nur Stiftungen, deren korrespondierende Partei „wiederholt“ im Bundestag vertreten war, also mindestens zweimal. Dies trifft auf die AfD bislang nicht zu. Auch die AfD plant in den kommenden Wochen eine Klage auf Gleichbehandlung. (ls)