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NSU-Prozeß: Zschäpes verstoßener Kettenhund

NSU-Prozeß: Zschäpes verstoßener Kettenhund

NSU-Prozeß: Zschäpes verstoßener Kettenhund

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Die Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, Wolfgang Heer (links), Anja Sturm und Wolfgang Stahl Foto: picture alliance/ dpa
NSU-Prozeß
 

Zschäpes verstoßener Kettenhund

Lange Zeit wollte Beate Zschäpe ihrem Pflichtverteidiger Wolfgang Heer nicht einmal mehr in die Augen schauen. Nun ist ausgerechnet Heer Zschäpes letzte Hoffnung. In seinem Schlußplädoyer machte er seinem Ruf als harter Verteidiger alle Ehre. <>Vom Prozeß in München berichtet Hinrich Rohbohm.<>
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Seine Sätze sind lang, die Stimme monoton. In fast schon provokanter Ruhe, frei von jeglichen Emotionen verliest Wolfgang Heer im NSU-Prozeß sein nicht enden wollendes Plädoyer vor dem Münchner Staatsschutzsenat. Er rekapituliert die Beweisaufnahme. Satz für Satz, jedes Detail. Gelegentlich räuspert er sich, legt eine kurze Pause ein, genießt die angespannte Ruhe und nippt an seinem Wasserglas.

Der Altverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ist das exakte Gegenteil zu den zuvor plädierenden Anwälten des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Fakten statt Ideologie, spröde Beweisanalysen statt emotionsgeladener radikaler Sprüche. Heer wahrt wie seine Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm eine professionelle Distanz zu seiner Mandantin, zieht eine deutliche Grenze zwischen Verteidigung und politischer Gesinnung.

Heer ist berüchtigt für seine Zermürbungstaktik

Ein Umstand, der mit dazu geführt haben dürfte, daß das mutmaßliche Mitglied des sogenannten NSU-Trios ihre Anwälte wechselte. Heer, Stahl und Sturm, deren martialisch anmutende Namen zum Prozeßauftakt im Mai 2013 noch Spekulationen darüber ausgelöst hatten, ob Zschäpe sie genau deswegen ausgewählt habe.

Doch es war vielmehr ein mit ihr befreundeter Anwalt, der zu Wolfgang Heer als Verteidiger geraten hatte. Seine ersten Meriten als Strafverteidiger verdiente sich der Kölner auf dem Feld der Wirtschaftskriminalität. Eine seiner Fähigkeiten besteht darin, Richter und Staatsanwälte regelrecht zur Verzweiflung bringen zu können. Genau das hatte er auch zu Beginn des Prozesses bewiesen, als Heer mit einer Flut von Beweisanträgen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gleich mehrfach zu regelrechten Wutausbrüchen verleitet hatte. Sein mit ihm als Zschäpe-Verteidiger im NSU-Prozeß eingesetzter Kollege Wolfgang Stahl charakterisiert ihn als „Kettenhund“.

Was der Jurist damit meint, wird schon an der Art und Weise von Heers Plädoyer deutlich. „Er redet und redet und redet. Muß der denn jetzt alles nochmal haarklein wiederholen, was in der Beweisaufnahme bereits besprochen wurde?“, echauffiert sich ein Zuhörer. Doch es ist genau jene Zermürbungstaktik, für die Wolfgang Heer berüchtigt ist. Selbst manchem Richter und Anwalt fallen angesichts der ermüdenden Monologe phasenweise die Augen zu.

Ermunterung zu Teilgeständnis

Ganz im Gegensatz zum Plädoyer-Beginn. „Meine Mandantin ist keine Mörderin und keine Attentäterin. Sie hat sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht.“ Ein Satz, der aufhorchen läßt. Heer fordert die „sofortige Freilassung“ seiner Mandantin und einen weitgehenden Freispruch. Und setzt dazu noch eine Breitseite in Richtung ihrer neuen Verteidiger.

Diese seien zu einer ordnungsgemäßen Verteidigung nicht in der Lage gewesen. Versteinerte Mienen bei Zschäpes Neuverteidigern Hermann Borchert und Mathias Grasel. Deren Plädoyers waren deutlich defensiver ausgefallen. Sie hatten eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren gefordert.

Die erheblich weitergehende Forderung Heers ist auch Beate Zschäpe nicht entgangen. Sie hat ihre dunklen Haare zu einem Zopf geflochten. Ihre Arme liegen auf ihrem Laptop, die Hände gelassen zusammengefaltet. Lange hatte sie ihre Altverteidiger keines Blickes gewürdigt, die ihr zum Schweigen geraten hatten. Ihre neuen Anwälte ermunterten sie dagegen zu einem Teilgeständnis.

Versprechen an Mundlos und Böhnhardt

Möglicherweise die falsche Entscheidung. Bezüglich der Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße am 4. November 2011 gab sie letztlich eh nur das zu, was sich bereits nachweisen lies. Einen Bonus bei der Strafzumessung wird ihr das kaum einbringen. Doch ihr Geständnis lies auch eine Fülle von Spekulationen über die Täterschaft des NSU in sich zusammenbrechen, die den Altverteidigern zuvor durchaus in die Hände gespielt hatten.

Es muß der Moment gewesen sein, in dem Beate Zschäpe langsam Zweifel aufkommen, ob sie mit ihrem Anwaltswechsel auf das falsche Pferd gesetzt hat. Ihr Blick schweift zum plädierenden Wolfgang Heer hinüber. Ein verwunderter, irritierter aber auch fragender Blick. Warum hängt der sich noch so für mich rein?

Heer spricht ausführlich über die von Zschäpe eingeräumte Brandstiftung vom 4. November 2011, in der sie auf Anordnung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im letzten Versteck des Trios Beweismittel vernichtet habe. Ein Versprechen, daß sie den beiden für den Fall gegeben hatte, daß sie sich umbringen würden.

Altverteidiger würdigen Neuverteidiger keines Blickes

Und so hatte sie in der gemeinsamen Wohnung Benzin verschüttet und angezündet. „Die Vernichtung von Beweismitteln gegen sie selbst war ihr absolut gleichgültig“, argumentiert Heer und stellt für sich fest: „Das war eine einfache und keinesfalls eine besonders schwere Brandstiftung.“ Letzteres ist von der Bundesanwaltschaft angeklagt. Zschäpe habe sich nicht des versuchten Mordes an ihrer Nachbarin und zwei Handwerkern schuldig gemacht.

Der Altverteidiger zitiert Zeugen – aus Ermittlungsberichten sowie aus Gutachten. Borchert und Grasel taten das kaum, konnten es kaum. Erst 2015 betraten sie die Bühne der Hauptverhandlung, einen Großteil des Prozesses konnten sie nicht selbst mitverfolgen. Würdigte zuvor Zschäpe die Altverteidiger nicht eines Blickes, so sind es nun die Neuverteidiger, die es tunlichst vermeiden, hinüber zu ihrem plädierenden Kollegen zu schauen.

Eigentlich war für die Plädoyers der Altverteidiger nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt. Heer macht die Planung zur Makulatur. „Können sie absehen, wie lange sie noch brauchen werden?“, fragt ihn Götzl, nachdem Heer bereits den zweiten Verhandlungstag redet. „Ich brauche noch einen weiteren Tag“, entgegnet der ungerührt. „Brauchen sie eine Pause, um ihre Stimme zu schonen?“, versucht es Götzl noch einmal. Erleichterte Gesichter bei den Prozeßbeteiligten. „Nein, daß paßt mir jetzt nicht“, entgegnet Heer im weiter kühl nüchternen Tonfall zum Entsetzen seiner Kollegen. Spätestens jetzt weiß jeder im Saal, was mit Kettenhund gemeint ist.

Die Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, Wolfgang Heer (links), Anja Sturm und Wolfgang Stahl Foto: picture alliance/ dpa
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