OER-ERKENSCHWICK. Die nordrhein-westfälische Stadt Oer-Erkenschwick hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das einer Moschee den Muezzinruf verbietet. Die Stadt hatte 2014 einer Moscheegemeinde in dem rund 32.000 Einwohner großen Ort die Genehmigung erteilt, Muezzin-Rufe über Lautsprecher zu übertragen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Ein 69 Jahre alter Anwohner hatte 2015 dagegen geklagt und Anfang Februar in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Recht bekommen. Durch die Übertragung der islamischen Rufe sah sich der Mann in seinem christlichen Glauben herabgesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, daß der Kläger keine Möglichkeit gehabt habe, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen.
Die CDU-geführte Stadt sieht in dem Urteil inhaltliche Fehler, teilte ihre Anwaltskanzlei nun mit. Demnach sei es etwa fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt vernehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Der 69jährige habe während der Verhandlung eingeräumt, die Moschee-Rufe zuletzt vor mehreren Jahren gehört zu haben. (ls)