Anzeige
Anzeige

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Reichsbürgern dürfen Waffen entzogen werden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Reichsbürgern dürfen Waffen entzogen werden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Reichsbürgern dürfen Waffen entzogen werden

Reichsbuerger
Reichsbuerger
Sogenannte Reichsbürger gelten laut einem Urteil automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig Foto (Symbolbild): picturw alliance/chromorange
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
 

Reichsbürgern dürfen Waffen entzogen werden

Sogenannte Reichsbürger haben kein Anrecht auf Waffenbesitz. Der Entzug ihrer Waffenbesitzkarten ist somit rechtmäßig. Laut dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kommt es nicht darauf an, ob der Besitzer tatsächlich Mitglied der Reichsbürgerbewegung ist. Es reicht bereits, wenn er die Existenz der Bundesrepublik leugnet, um ihn als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen.
Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

KOBLENZ. Anhänger und Sympathisanten der sogenannten Reichsbürgerbewegung haben kein Anrecht auf Waffenbesitz. Der Entzug ihrer Waffenbesitzkarten ist somit rechtmäßig.

Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung vom 3. Dezember feststellte, gelten Personen, die die Existenz oder völkerrechtliche Legitimität der Bundesrepublik in Zweifel ziehen oder ihre Rechtsordnung nicht anerkennen, waffenrechtlich als unzuverlässig. Schon ihre Ansichten begründeten Zweifel an ihrer Rechtstreue. Infolgedessen werde das Vertrauen, daß sie jederzeit mit Waffen und Munition ordnungsgemäß umgehen, in aller Regel zerstört, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Falsche Meinung rechtfertigt Entzug

Anlaß waren zwei Besitzer legaler Waffen, die sich durch Schreiben an Behörden als Anhänger des Reichsbürgerspektrums zu erkennen gegeben hatten. Daraufhin widerrief die zuständige Waffenbehörde des Landkreises die ihnen erteilten Waffenbesitzkarten. Hiergegen klagten die Betroffenen.

Das OVG kam nun zum Entschluß, daß es für den Entzug einer Waffenbesitzkarte nicht darauf ankomme, ob der Besitzer tatsächlich Mitglied der Reichsbürgerbewegung sei. Es reiche bereits, wenn die Betroffenen die Existenz der Bundesrepublik leugneten, um sie als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen.

„Dem von den Antragstellern geltend gemachten Gesichtspunkt, daß es während eines Zeitraums von über 15 Jahren keine Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Geboten oder sonstige ‘Übergriffe’ gegeben habe, sei kein entscheidungserhebliches Gewicht beizumessen“, heißt es in der Veröffentlichung der Entscheidung. (krk)

 

Sogenannte Reichsbürger gelten laut einem Urteil automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig Foto (Symbolbild): picturw alliance/chromorange
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag