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Bundessozialgericht: Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Bundessozialgericht: Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Bundessozialgericht: Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Hände und Geld
Hände und Geld
Clan-Mitglieder versuchen angeblich, sich Corona-Hilfen zu erschleichen Foto: picture alliance
Bundessozialgericht
 

Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Dies hat das Bundessozialgericht entscheiden und damit die Klage einer abgelehnten aber geduldeten Asylbewerberin auf Hartz IV abgelehnt. Ein Anspruch auf Geld bestehe nach EU-Gesetz nur auf Analogleistungen.
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KASSEL. Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Dies hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entscheiden und damit die Klage einer abgelehnten aber geduldeten Asylbewerberin auf Hartz IV abgelehnt. Ein Anspruch auf Geld bestehe nach EU-Gesetz nur auf sogenannte Analogleistungen, berichtete Spiegel Online.

Die Analogleistungen seien nicht zwingend aus demselben sozialen System zu zahlen wie bei Staatsangehörigen. Kinder von Asylberechtigten stünden laut EU-Recht dieselben Sozialleistungen zu wie Deutschen in einer vergleichbaren Situation.

Betroffene wollte Hartz IV einklagen

Die Irakerin hatte im Jahr 2010 Hartz IV einklagen wollen. Sie war damals 14 Jahre alt. Im Gegensatz zu ihrem Vater, der anerkannter Asylbewerber sei, werde sie lediglich geduldet.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte als vorhergehende Instanz genauso entschieden. Bei den Analogleistungen handelt es sich um Asylbewerberleistungen für Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Die Leistung bemißt sich an der Sozialhilfe. (mp)

Clan-Mitglieder versuchen angeblich, sich Corona-Hilfen zu erschleichen Foto: picture alliance
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