BERLIN. Fast jeder zweite Einwanderer, der gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, hat vor Gericht Erfolg. Rund 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten endeten im vergangenen Jahr zugunsten der betroffenen Personen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, über die zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Demnach ist die Erfolgsquote der Klagen bei Syrern mit 69 Prozent und bei Afghanen mit 61 Prozent besonders hoch. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht allerdings regelmäßig in Berufung. In der nächsthöheren Instanz werden viele Urteile wieder aufgehoben. Die Zahlen beziehen sich lediglich auf die sogenannte bereinigte Schutzquote und berücksichtigten allein inhaltliche Entscheidungen, keine formalen.
Nordafrikanische Länder sollen sichere Herkunftsstaaten werden
Deutlich schlechtere Chancen haben Zuwanderer aus Marokko und Algerien. Sie gewannen ihre Prozesse in zwölf beziehungsweise in zehn Prozent der Fälle. Diese Länder sollen laut Sondierungsvereinbarungen von Union und SPD zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wenn die Anerkennungsquote des Bamf bei unter fünf Prozent liegt.
Zugleich hat sich die Gesamtzahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bamf 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Bis Ende September gingen bereits 272.645 Klagen ein. Auch die Zahl der Gerichtsentscheidungen hat sich mit knapp 99.000 Urteilen fast dupliziert. Insgesamt gibt es an deutschen Gerichten rund 365.000 offene Verfahren, die sich mit Asylbescheiden befassen. Weiterhin sind laut den Zahlen der Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 20.500 Asylbewerber ohne Abschluß ihres Asylverfahrens freiwillig ausgereist. Sie stammen mehrheitlich aus Ländern der Balkanregion.
Wichtig ist der Asylstatus vor allem für den Familiennachzug. Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte ist die Familienzusammenführung noch bis Mitte März ausgesetzt. (ha)