BERLIN. Der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das zu Jahresbeginn voll in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen Kritik verteidigt. „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte er der Bild-Zeitung. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreite, müsse von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.
„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, betonte Maas. „Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, daß ihre Plattformen für Straftaten mißbraucht werden. Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten.“
Sperrung der AfD-Politikerin von Storch
Hintergrund der Debatte ist die zeitweise Sperrung des Twitter-Accounts der AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Nach einem Kommentar über moslemische Männer war ihr Account mehrere Stunden nicht erreichbar. Auch der Tweet selbst war später, genau wie ein „Solidaritätstweet“ der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel, nicht mehr aufrufbar.
Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sprach deshalb von einem „Zensurgesetz“, das eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstelle. Es erinnere ihn an die „Stasi-Methoden“ der DDR. Später wurde auch ein satirischer Tweet gelöscht, den das Titanic-Magazin im Namen der AfD-Politikerin von Storch abgesetzt hatte. Dies sorgte nicht nur bei Twitter-Nutzern für Irritationen, sondern wurde auch vom Deutschen Journalisten-Verband kritisiert.
NetzDG ist seit dem 1. Januar voll in Kraft
Nach einer Übergangsfrist, innerhalb derer Unternehmen sich auf die Forderungen des Gesetzes einstellen mußten, gilt das NetzDG seit dem 1. Januar in vollem Umfang. Es soll dafür sorgen, daß rechtswidrige Einträge schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Das NetzDG regelt jedoch nicht die Frage der Strafbarkeit der Inhalte, sondern lediglich den Beschwerdeweg und die Sanktionen, wenn Unternehmen ihrer Löschpflicht nicht nachkommen.
Unter Kritikern stößt das Gesetz auf großen Widerstand. Sie fürchten eine zu weitreichende Löschpraxis, weil Unternehmen nun Bußgelder drohen, wenn sie als rechtswidrig gemeldete Inhalte nicht schnell genug prüfen und gegebenenfalls löschen. Kritisiert wird auch, daß den Unternehmen die Prüfung der Inhalte überlassen wird und nicht Gerichten. (ha)