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Fall Chemnitz: Haftbefehl veröffentlicht und suspendiert: Beamter erklärt Beweggründe

Fall Chemnitz: Haftbefehl veröffentlicht und suspendiert: Beamter erklärt Beweggründe

Fall Chemnitz: Haftbefehl veröffentlicht und suspendiert: Beamter erklärt Beweggründe

Haftbefehl im Fall Chemnitz
Haftbefehl im Fall Chemnitz
Haftbefehl / Blumen und Kerzen am Tatort in Chemnitz Foto: picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa / privat / JF-Motage
Fall Chemnitz
 

Haftbefehl veröffentlicht und suspendiert: Beamter erklärt Beweggründe

Ein Justizvollzugsbeamter ist wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Fall Chemnitz vom Dienst suspendiert worden. In einer Erklärung schilderte er, er stehe täglich im Brennpunkt eines Geschehens, das es vor einigen Jahren noch nicht gegeben habe. Er wollte, „daß die Wahrheit, und ausschließlich die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.
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CHEMNITZ. Ein Justizvollzugsbeamter aus Dresden ist wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Fall Chemnitz vom Dienst suspendiert worden. Durchsuchungen und weitere Ermittlungen hätten einen Anfangsverdacht gegen den Mann derart erhärtet, daß ihm „mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten“ wurde, teilte das sächsische Justizministerium am Donnerstag mit.

Bereits am Dienstag abend kursierte der teils geschwärzte Haftbefehl gegen den 22 Jahre alten Iraker Yousif A. Der Asylbewerber steht unter dringendem Verdacht, in der Nacht zu Sonntag einen 35 Jahre alten Chemnitzer erstochen zu haben. Derzeit befindet er sich zusammen mit einem 23 Jahre alten Syrer in Untersuchungshaft.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bezeichnete die Veröffentlichung des Haftbefehls als „verantwortungslos“. Die Weitergabe vertraulicher Dokumente eines Strafverfahrens stelle „einen schwerwiegenden Vorwurf“ dar und sei „geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren“.

„Ich möchte, daß die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist“

Der Justizbeamte Daniel Z. erklärte über seinen Anwalt, ihm sei bewußt gewesen, daß er mit der Veröffentlichung seine Dienstpflichten verletze. Er habe auch gewußt, daß er mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Job verliere, aber nicht, daß er sich möglicherweise strafbar mache.

„Ich möchte, daß die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist. Ich möchte, daß die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben und ich möchte, daß die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen“, schilderte er in dem Schreiben seine Beweggründe. Die gesamte Öffentlichkeit solle „die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten“ kennen.

Als Justizvollzugsbeamter stehe er tagtäglich im Brennpunkt eines Geschehens, „das es in unserem Land vor einigen Jahren in dieser Intensität nicht gegeben hat“. Dennoch beobachte er jeden Tag, „daß die meisten Menschen über die Veränderungen in unserem Land belogen werden oder die Wahrheit nicht wahrhaben wollen. Zumindest im Hinblick auf den Totschlag oder Mord von Chemnitz wollte ich aber nicht mehr Teil dieser schweigenden Masse sein, sondern dafür sorgen, daß die Wahrheit, und ausschließlich die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag abend mit, es sei davon auszugehen, daß die Durchsuchung den Druck auf ihn derart erhöht hat, daß er sich entschlossen hat, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Verdächtiger Iraker legte Falschpapiere vor und sollte abgeschoben werden

Nach Informationen des Spiegels hat der tatverdächtige Iraker Yousif A. in seinem Asylverfahren gefälschte Papiere vorgelegt. Zwei der von ihm vorgelegten Personaldokumente seien „Totalfälschungen“, habe eine Untersuchung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ergeben. Der Mann war demnach Ende Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen.

Unterdessen berichteten Welt und Nürnberger Nachrichten, daß der verdächtige Messerstecher bereits am 13. Mai 2016 hätte abgeschoben werden sollen. „Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag zu entscheiden“, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Chemnitz den Zeitungen. Der Iraker hatte zuvor bereits in Bulgarien einen Asylantrag gestellt und sollte dorthin ausgewiesen werden.

Den Berichten zufolge sei nach der abgelaufenen Überstellungsfrist jedoch nicht neu über den Asylantrag entschieden worden. Yousif A. sei deshalb in Deutschland geduldet worden. Das sächsische Innenministerium widersprach dieser Darstellung jedoch am Donnerstag abend. Demnach laufe noch ein Asylverfahren des Mannes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, berichtete die Bild-Zeitung.

Der Iraker habe seit Oktober 2015 in Sachsen gelebt. Den ersten Antrag soll das Flüchtlingsamt den Angaben nach 2017 als unzulässig abgelehnt haben. Der Mann habe aber erfolgreich Rechtsmittel dagegen eingelegt, weshalb es ein neues Verfahren gab. Wie die JF am Dienstag mittag exklusiv meldete, war der Iraker wegen Körperverletzungen und Drogendelikten mehrfach vorbestraft. (ls)

Haftbefehl / Blumen und Kerzen am Tatort in Chemnitz Foto: picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa / privat / JF-Motage
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