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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre grundgesetzwidrig

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre grundgesetzwidrig

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre grundgesetzwidrig

air strikes
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Luftschläge gegen Damaskus im April Foto: picture alliance / AP Photo
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags
 

Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre grundgesetzwidrig

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten einer deutschen Beteiligung an Luftschlägen gegen Syrien eine Absage erteilt. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von ‘Vergeltungsschlägen’ gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig“, urteilten die Experten in dem Bericht.
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BERLIN. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten einer deutschen Beteiligung an Luftschlägen gegen Syriens Präsident Baschar al-Assad eine Absage erteilt. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von ‘Vergeltungsschlägen’ gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig“, urteilten die Experten in dem Bericht, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Zu Beginn der Woche war bekannt geworden, daß Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen entsprechenden Einsatz prüfe. Laut Medienberichten liegt eine Anfrage der US-Regierung für Bundeswehr-Tornados vor. Diese sollen nach dem Willen Washingtons an Kampfhandlungen teilnehmen, falls Assad Giftgas einsetzen sollte.

FDP und Grüne für deutsche Beteiligung

In der Vergangenheit hatte die US-Regierung dies dem syrischen Präsidenten wiederholt vorgeworfen und in der Folge auch Stellungen der syrischen Armee bombardiert. Zuletzt erfolgte ein solcher Einsatz im April. Bereits damals kam der wissenschaftliche Dienst zu dem Schluß, daß eine Beteiligung der Bundeswehr daran völkerrechtswidrig wäre. Neu ist im aktuellen Gutachten die Betonung, daß eine Beteiligung auch grundgesetzwidrig wäre.

Nach Meinung der Experten dürfte die Bundesregierung somit dem Parlament diese Frage nicht einmal zur Abstimmung vorlegen. „Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen“, heißt es in dem Gutachten dazu.

Für die SPD hatte Parteichefin Andrea Nahles bereits Widerstand gegen eine Intervention in Syrien angekündigt. Neben der Union äußerten sich FDP und Grüne offen für mögliche Luftschläge. Die Bundeswehr ist in Syrien derzeit nur mit Aufklärungsflügen Teil des Kampfes einer internationalen Koalition gegen den „Islamischen Staat“. (tb)

Luftschläge gegen Damaskus im April Foto: picture alliance / AP Photo
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