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„Waffenrechtlich unzuverlässig“: Gericht: Reichsbürger dürfen keine Waffen besitzen

„Waffenrechtlich unzuverlässig“: Gericht: Reichsbürger dürfen keine Waffen besitzen

„Waffenrechtlich unzuverlässig“: Gericht: Reichsbürger dürfen keine Waffen besitzen

Reichsbuerger
Reichsbuerger
Sogenannte Reichsbürger gelten laut einem Urteil automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig Foto (Symbolbild): picturw alliance/chromorange
„Waffenrechtlich unzuverlässig“
 

Gericht: Reichsbürger dürfen keine Waffen besitzen

Sogenannte Reichsbürger dürfen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen keine Waffen besitzen. Wer die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung bestreite, lasse befürchten, daß er auch das hierzulande geltende Waffenrecht nicht befolge.
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GIEßEN. Sogenannte Reichsbürger dürfen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen keine Waffen besitzen. Die Richter bestätigten die Entscheidung der Waffenbehörde des hessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf, einem mutmaßlichen Mitglied die Waffe zu entziehen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, seien Mitglieder und Anhänger der Reichsbürgerbewegung „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen“.

Wer die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung bestreite, lasse befürchten, daß er auch das hierzulande geltende Waffenrecht nicht befolge. Im Falle des mutmaßlichen Mitglieds sei aufgrund seines Verhaltens zu vermuten, daß er die Reichsbürger-Ideologie unterstütze. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können binnen zwei Wochen Revision einlegen.

Bereits 450 Reichsbürger entwaffnet

Laut dem Verfassungsschutz gibt es ungefähr 12.600 Reichsbürger in Deutschland. Auf seiner Internetseite schreibt das Amt, daß bis Ende März etwa 450 Reichsbürgern und Selbstverwaltern die Waffe entzogen wurde, nachdem der Verfassungsschutz Erkenntnisse an die zuständigen Waffenbehörden weitergegeben habe. Trotzdem sei der Grad der Bewaffnung in der Szene hoch. Selbstverwalter wollen, ähnlich wie die Reichsbürger, aus der Bundesrepublik austreten und fordern rechtliche Autonomie.

Erst Ende Mai hatten die Grünen gefordert, allen Reichsbürgern ihre legalen Waffen zu entziehen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen verfügten etwa 1.200 Reichsbürger über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse.

2016 hatte ein Reichsbürger im fränkischen Georgensmünd einen Polizisten erschossen, der die Waffen des Mannes beschlagnahmen wollte. Seine Waffenbesitzkarte und sein Jagdschein waren zuvor für ungültig erklärt worden, weil er als unzuverlässig eingestuft worden war. (eli)

Sogenannte Reichsbürger gelten laut einem Urteil automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig Foto (Symbolbild): picturw alliance/chromorange
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