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Bayern: Geplante Abschiebung scheitert am Mutterschutz

Bayern: Geplante Abschiebung scheitert am Mutterschutz

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Abschiebung gescheitert Foto: picture alliance/dpa
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Geplante Abschiebung scheitert am Mutterschutz

Eine schwangere Asylbewerberin hat sich am Mittwoch auf dem Münchner Flughafen derartig heftig gegen ihre Abschiebung gewehrt, daß sie nun in Deutschland bleiben darf. Die Frist, in der sie hätte ausgewiesen werden können, ist abgelaufen. Nun gilt für sie der Mutterschutz.
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MÜNCHEN. Eine schwangere Asylbewerberin hat sich am Mittwoch auf dem Münchner Flughafen derartig heftig gegen ihre Abschiebung gewehrt, daß sie nun in Deutschland bleiben darf. Denn eine Überstellung der 21jährigen aus Sierra Leone nach Italien ist nun nicht mehr möglich, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Der Mutterschutz gelte auch für Flüchtlinge, was für die Behörden ab sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin ein „Abschiebehindernis“ darstelle. Im Falle der Frau aus Sierra Leone ist dieser Stichtag der 1. Juni. Doch: „An diesem Donnerstag geht kein Flug nach Italien, ab Freitag gilt Mutterschutz“, hieß es dem Bericht zufolge aus Justizkreisen.

Grüne kritsierten geplante Abschiebung

Gleichzeitig hob das Amtsgericht Erding den entsprechenden Beschluß auf, mit dem die Frau in Abschiebehaft festgehalten werden sollte, teilte die Rechtsanwältin Petra Haubner mit. Zusammen mit der 21jährigen hätte auch ihr fünf Jahre alter Sohn abgeschoben werden sollen, der Vater wäre in Bayern geblieben. Die Familie lebte bislang in einer Asylunterkunft im niederbayerischen Hengersberg.

Der Bayerische Flüchtlingsrat und die Grünen hatten die geplante Abschiebung scharf kritisiert, weil die Familie der im siebten Monat schwangeren Frau auseinandergerissen worden wäre. Nach der sogenannten Dublin-Regelung haben sowohl die 21jährige als auch ihr Lebensgefährte kein Bleiberecht in Deutschland.

Beide hielten sich den Angaben nach vor ihrer Einreise in Italien auf. Die deutschen Behörden hätten also das Recht, sie in das EU-Land abzuschieben, in dem sie zuerst registriert worden waren. Die dafür geltende Sechsmonatsfrist sei der Anwältin zufolge jedoch bereits verstrichen. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm warf der CSU vor, ihre „unbarmherzige Abschiebemaschinerie“ nehme „keinerlei Rücksicht auf individuelle Schicksale“. (ls)

Abschiebung gescheitert Foto: picture alliance/dpa
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