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GroKo-„Weiter so!“ in allen Bereichen: Gender-Gaga unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung

GroKo-„Weiter so!“ in allen Bereichen: Gender-Gaga unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung

GroKo-„Weiter so!“ in allen Bereichen: Gender-Gaga unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa
GroKo-„Weiter so!“ in allen Bereichen
 

Gender-Gaga unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung

Nicht nur bei den großen Themen Euro und Masseneinwanderung, sondern auch bei Frühsexualisierung und Gender-Wahn bedeutet Schwarz-Rot ein „Weiter so!“. Unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung wird die linke Geschlechterideologie weiter vorangetrieben. Die großkoalitionäre „Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes“ wird den Druck auf die Krankenkassen erhöhen.
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Nicht nur bei den großen Themen Euro und Masseneinwanderung, sondern auch bei Frühsexualisierung und Gender-Wahn bedeutet Schwarz-Rot ein „Weiter so!“. So heißt es im Koalitionsvertragentwurf zur Gesundheitskompetenz und Krankheitsprävention der Bürger unter anderem: „Auf Grundlage des Berichtes der Nationalen Präventionskonferenz und der anschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden wir ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorlegen.“ Dies erscheint auf den ersten Blick durchaus zweckmäßig, doch unter dem Deckmantel der Krankheitsbekämpfung wird hier das gesellschaftliche Durchdrücken der Genderideologie weiter vorangetrieben.

Das Präventionsgesetz verpflichtet die Krankenversicherungen unter anderem Beitragsmittel für Projekte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitzustellen. Seit mehreren Jahrzehnten ist die BZgA unter der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums als zentraler Akteur für Gesundheitsprävention in der Bevölkerung zuständig.

Das Bundesgesundheitsministerium definiert Ziele und Aufgaben seiner Behörde folgendermaßen: „Mehr Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger ist das Ziel der Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). (…) Die Förderung verantwortungsbewussten und gesundheitsgerechten Handelns und die Förderung der sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems stehen im Mittelpunkt der Arbeit der BZgA.“

Zweckentfremdung der Präventionsmittel

Eine an sich wichtige und sinnvolle Aufgabe: Die Behörde soll die Bevölkerung zum Beispiel über Kampagnen oder Infomaterial vor den Risiken von sexuell übertragbaren Krankheiten oder Alkoholmissbrauch warnen und so ein Problembewußtsein schaffen. Bekannt wurde die Behörde in der Öffentlichkeit vor allem durch den berühmten Werbespot zur HIV-Prävention mit Hella von Sinnen und Ingolf Lück vor ca. 30 Jahren („Tina, wat kosten die Kondome?“).

In diesen beinahe 30 Jahren hat sich jedoch offenbar einiges am Selbstverständnis und der Arbeitsweise der „Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit“gewandelt. Denn neben klassischen Präventionskampagnen, wie zum Beispiel „Alkohol? Kenn Dein Limit!“, hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren auch verstärkt fragwürdigen, ideologisch begründeten Aktivitäten gewidmet. So vertreibt die BZgA mittlerweile auf ihrer Internetseite auch Broschüren mit klangvollen Titeln wie etwa „Gender Mainstreaming in der Gesundheitsförderung/Prävention“ oder auch „Gender-Fragen in männlich dominierten Organisationen“.

Unter der Kategorie Informationsmaterial zur Sexualaufklärung bietet die BZgA neben Informationsmaterial zu Verhütung und sexuell übertragbaren Krankheiten in Form von unter anderem lächerlich anmutenden Handpuppen („Die infektastischen STI“) auch Angebote wie die Kindergartenbox „Entdecken, schauen, fühlen!“. Hierbei handelt es sich um ein „Medienpaket zur Sexualerziehung für Kinder im Vorschulalter“, das „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der Vermittlung von Themen der Sexualerziehung“ unterstützen soll.

Doch auch die vermeintlich klassische Aufklärungskampagne „Liebesleben“ im Kampf gegen sexuell übertragbare Erkrankungen enthält auf der zugehörigen Internetseite neben Kategorien zu einzelnen Krankheitsbildern und Schutzmaßnahmen vor sexuell übertragbaren Erkrankungen einen Überblick zum Themenfeld „geschlechtliche Vielfalt“.

Dort klärt uns die BZgA-Kampagne auf: „Bei dieser Vielzahl von Eigenschaften, durch die ein Geschlecht beschrieben werden kann, kann man also wohl kaum sagen, dass es nur zwei Geschlechter, nur Mann oder Frau gibt. (…) Doch wenn man meint, dass es nur Mann oder Frau gibt, übersieht man ganz schnell das Wesentliche: Zu welchem Geschlecht oder zu welchen Geschlechtern man sich zugehörig fühlt, was man unter Frau-Sein, unter Mann-Sein, unter trans*-Sein, unter inter*-Sein – also unter Geschlecht-Sein – versteht, das ist immer ganz individuell.“

Bürger finanzieren die Projekte der BZgA mit ihren Kassenbeiträgen mit

Inwieweit eine solche von der BZgA unterstütze Frühsexualisierung im Vorschulalter und Genderideologie noch mit dem eigentlichen Zweck dieser Institution – der Prävention von Krankheiten in der Bevölkerung – zu tun hat, bleibt fraglich. Bei der BZgA handelt es sich schließlich nicht um eine aus privaten Mitteln getragene Institution von Gender-Ideologen, sondern um eine steuerfinanzierte Behörde im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums.

Seit dem Präventionsgesetz von 2015 hat der Gesetzgeber übrigens dafür gesorgt, daß die Bürger sich nicht nur als Steuerzahler, sondern zusätzlich auch in ihrer Funktion als Beitragszahler der Krankenversicherungen an der Finanzierung der BZgA beteiligen. So wird sichergestellt, daß der BZgA für ihre Projekte ganz sicher nicht das Geld ausgeht.

Die Krankenkassen würden diese Mittel lieber für eigene Präventionsprojekte einsetzen anstatt ordnungspolitisch und verfassungsrechtlich fragwürdig die Gender-Querfinanzierung einer staatlichen Behörde zu betreiben. Doch die großkoalitionäre „Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes“ wird den Druck auf die Kassen erhöhen und es ihnen kaum möglich machen, sich der Zweckentfremdung ihrer Mitgliedsbeiträge zu entziehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa
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