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Ostwestfalen-Lippe: Flüchtlingsbürgen erhalten Zahlungsbescheide – Klagen angekündigt

Ostwestfalen-Lippe: Flüchtlingsbürgen erhalten Zahlungsbescheide – Klagen angekündigt

Ostwestfalen-Lippe: Flüchtlingsbürgen erhalten Zahlungsbescheide – Klagen angekündigt

Grundeinkommen
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Bargeld (Symbolbild) Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Ostwestfalen-Lippe
 

Flüchtlingsbürgen erhalten Zahlungsbescheide – Klagen angekündigt

Die Kreisverwaltungen in Ostwestfalen-Lippe verschicken immer mehr Zahlungsbescheide an Flüchtlingsbürgen. Doch nicht alle Beträge müßten beglichen werden. Einige Bürgen kündigten Klagen gegen die Forderungen an.
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BIELEFELD. Die Kreisverwaltungen in Ostwestfalen-Lippe verschicken immer mehr Zahlungsbescheide an Flüchtlingsbürgen. Durch den Schritt solle eine Verjährung der Zahlungsverpflichtungen verhindert werden, berichtet der WDR.

Allein im Landkreis Minden-Lübbecke seien 170 Bescheide an Bürgen verschickt worden. Die Verwaltungen der Landkreise behandelten die Zahlungsforderungen unterschiedlich. So verzichte der Kreis Gütersloh auf Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen auf das Eintreiben der Kosten. In Bielefeld und im Kreis Minden-Lübbecke werde bei Geringverdienern auf das Bürgengeld verzichtet.

Einzelne Bürgschaften belaufen sich auf 60.000 Euro

In der Stadt Minden sollen 40 Flüchtlingsbürgen Klagen gegen die Bescheide angekündigt haben. In Einzelfällen seien ihnen Zahlungsaufforderungen von bis zu 60.000 Euro zugegangen.

Sie hätten in der Vergangenheit unter Berufung auf ein damaliges Landesprogramm Bürgschaften unterzeichnet, die nur gelten sollten, bis die Asylbewerber anerkannt seien. Nach einer Gesetzesänderung von 2016 sollten sie jedoch weiterbürgen. (ag)

Bargeld (Symbolbild) Foto: picture alliance/Bildagentur-online
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