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Wegen NPD-Veranstaltung: Bundesverfassungsgericht rügt die Stadt Wetzlar

Wegen NPD-Veranstaltung: Bundesverfassungsgericht rügt die Stadt Wetzlar

Wegen NPD-Veranstaltung: Bundesverfassungsgericht rügt die Stadt Wetzlar

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Ein Teilnehmer der geplanten NPD-Wahlkampfveranstaltung wird in Wetzlar von der Polizei durchsucht Foto: picture alliance/ dpa
Wegen NPD-Veranstaltung
 

Bundesverfassungsgericht rügt die Stadt Wetzlar

Das Bundesverfassungsgericht hat der Stadt Wetzlar eine scharfe Rüge erteilt, weil diese ein Urteil des höchsten Gerichts nicht umgesetzt hat. Dabei ging es um eine geplante NPD-Wahlkampfveranstaltung in der Wetzlarer Stadthalle am 24. März. Trotz eines anderslautenden Urteils stellte die Stadt der Partei die Halle mit Verweis auf nicht erfüllte Mietbedingungen nicht zur Verfügung.
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KARLSRUHE/WETZLAR. Das Bundesverfassungsgericht hat der Stadt Wetzlar eine scharfe Rüge erteilt, weil diese ein Urteil des höchsten Gerichts nicht umgesetzt hat. Dabei ging es um eine geplante NPD-Wahlkampfveranstaltung in der Wetzlarer Stadthalle am 24. März. Trotz eines anderslautenden Urteils stellte die Stadt der Partei die Halle mit Verweis auf nicht erfüllte Mietbedingungen nicht zur Verfügung.

„Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln“, heißt es von seiten des Gerichts. „Um künftigen Überforderungen von Kommunen in derartigen Situationen vorzubeugen“, habe der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt, „von seiten der Kommunalaufsicht sicherzustellen, daß gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden“.

Die NPD zieht erneut vor Gericht

Das Gießener Regierungspräsidium, das den Fall für die Karlsruher Richter prüfen sollte, kam zu dem Ergebnis: „Offenkundig hat die Stadt Wetzlar situationsbedingt den nach den richterlichen Entscheidungen noch verbleibenden Handlungsspielraum anders eingeschätzt, als tatsächlich vorhanden.“

Die Gießener Behörde wies laut der Wetzlarer Neuen Zeitung den Vorwurf zurück, die Stadt habe vorsätzlich gegen den Beschluß des Gerichts verstoßen. Sie habe sich in einem Dilemma befunden. Die Partei hat beim Verwaltungsgericht Gießen Klage gegen die Stadt eingereicht und verlangt auch eine Entschädigung. (tb)

Ein Teilnehmer der geplanten NPD-Wahlkampfveranstaltung wird in Wetzlar von der Polizei durchsucht Foto: picture alliance/ dpa
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