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Bayern: Abschiebung verhindert: Afrikaner zu Geldstrafen verurteilt

Bayern: Abschiebung verhindert: Afrikaner zu Geldstrafen verurteilt

Bayern: Abschiebung verhindert: Afrikaner zu Geldstrafen verurteilt

Donauwörth
Donauwörth
Donauwörth: Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung demonstrieren gegen angebliche Repression Foto: dpa
Bayern
 

Abschiebung verhindert: Afrikaner zu Geldstrafen verurteilt

Rund acht Monate nach einer verhinderten Abschiebung im schwäbischen Donauwörth sind zwei afrikanische Asylbewerber zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach die beiden 21 und 28 Jahre alten Männer aus Gambia des Landfriedensbruchs schuldig. „Sie sind Gäste in unserem Land und sollten sich auch so benehmen“, sagte die Richterin.
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AUGSBURG. Rund acht Monate nach einer verhinderten Abschiebung im schwäbischen Donauwörth sind zwei afrikanische Asylbewerber zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach die beiden 21 und 28 Jahre alten Männer aus Gambia des Landfriedensbruchs schuldig. Der ältere Angeklagte muß 800 Euro Strafe zahlen, der jüngere 900 Euro, weil er zusätzlich wegen Beleidigung verurteilt wurde, berichtete die Augsburger Allgemeine.

In der Nacht des 14. März 2018 hatte die Polizei versucht, einen abgelehnten Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth nach Italien abzuschieben. Rund 50 andere Bewohner solidarisierten sich mit dem jungen Mann, bildeten einen Mob und griffen die Beamten. Sie sollen unter anderem „Wir werden euch töten“ und „Scheiß Polizisten“ gerufen haben.

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Die Mitarbeiter der vor Ort tätigen Malteser hatten sich in der Rezeption eingesperrt, weil sie mögliche Übergriffe der Bewohner fürchteten. Sie wurden anschließend von Sicherheitskräften evakuiert. Erst nachdem massiv Verstärkung eintraf, bekam die Polizei die Situation unter Kontrolle.

32 Asylbewerber, mehrheitlich Gambier, wurden festgenommen. Der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Nachtigall, sprach anschließend von „regelrechten Revolten“, die in Donauwörth abliefen.

„Sie sind Gäste in unserem Land und sollten sich auch so benehmen“

Richterin Susanne Scheiwiller folgte in ihrem Urteil dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch. Sie begründete dies mit dem Schweigen der Angeklagten und der Gefahr für die Allgemeinheit, die durch die Afrikaner ausgegangen ist.

„Das Urteil ist generalpräventiv zu sehen, weil es immer mehr Probleme in den Unterkünften gibt. Sie sind Gäste in unserem Land und sollten sich auch so benehmen“, erklärte die Juristin. Zu der rund 15köpfigen Gruppe, die die Malteser-Mitarbeiter verfolgt haben sollen, gehörten die beiden Verurteilten dem Urteil zufolge jedoch nicht. Daß die Afrikaner keine Vorstrafen hatten und zwei Monate in Untersuchungshaft saßen, bewertete Scheiwiller als strafmildernd.

Etwa 20 Personen demonstrierten vor dem Prozeß für die Afrikaner und gegen das Vorgehen der Polizei im März. „Wir wollen unsere Solidarität zeigen mit den beiden Beschuldigten und ein Zeichen gegen die exzessive Gewalt setzen, mit der die Polizei damals vorgegangen ist“, sagte Billor Kerem von der Linksjugend Solid, die zusammen mit dem Flüchtlingsrat Augsburg zu der Kundgebung aufgerufen hatte. (ls).

Donauwörth: Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung demonstrieren gegen angebliche Repression Foto: dpa
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