HANNOVER. Erneut muß ein bereits abgeschobener Asylbewerber nach Deutschland zurückgebracht werden. Sollte die Rückführung des nach Simbabwe abgeschobenen Mannes nicht bis zum 1. Februar vollzogen werden, droht dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) laut einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover eine Strafzahlung in Höhe von 8.000 Euro.
Den Asylantrag des Simbabwers hatten die Behörden im Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das Bamf leitete seine Abschiebung ein. Der Mann landete zunächst im äthiopischen Addis Abeba. Von dort aus stellte er Ende Oktober einen Abänderungsantrag und legte weitere Unterlagen vor, die belegen sollten, daß er in seiner Heimat politisch verfolgt werde. Diesem Abänderungsantrag gab das Verwaltungsgericht damals statt. Ungeachtet dessen ordnete das Bamf den Weiterflug des abgelehnten Asylbewerbers in sein Heimatland an.
Erinnerungen an den Fall aus Sigmaringen
Laut Gericht mißachtete die Ausländerbehörde damit den Handlungsbefehl, die Abschiebung einzustellen. Der Einwand des Bamf, das Asylbegehren werde in der Hauptsache ohnehin keinen Erfolg haben, sei nicht überzeugend, stellte das Gericht fest.
Bereits im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan verlangt. Der 23 Jahre alte Haschmatullah F. landete Mitte Dezember am Flughafen in Frankfurt am Main. Sein Asylverfahren wird nun wieder aufgerollt. (ha)