BERLIN/SAARBRÜCKEN. Die Grünen, SPD, CDU und FDP haben im Saarland gegen das Parteiengesetz verstoßen. Die vier damals im Landtag vertretenen Parteien haben Spenden oder geldwerte Leistungen von ihren jeweiligen Landtagsfraktionen kurz vor Saarlandwahl 2009 angenommen, teilte die Bundestagsverwaltung am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Für ihre Vergehen werden nun Strafzahlungen fällig.
Die Bescheide sehen Sanktionszahlungen für die Grünen in Höhe von knapp 117.000 Euro vor, die SPD muß rund 35.000 Euro bezahlen. Beide Parteien hatten Broschüren veröffentlicht, die laut Bundestagsverwaltung zu nahe am Wahltermin erschienen.
Für die CDU wurde aufgrund eines zwei Wochen vor der Landtagswahl stattfindenden Wirtschaftsforums ein Strafmaß von 23.000 Euro festgesetzt, die FDP-Fraktion muß für die illegitime Beschäftigung eines Wahlkampfhelfers 2.300 Euro zahlen. Das Gesetz sieht bei unerlaubter Parteienfinanzierung in der Regel Strafzahlungen vor, die dreimal so hoch liegen, wie der erlangte Vorteil.
Die Geldstrafen werden von den nächsten Abschlagszahlungen des Bundeshaushalts an die Parteien am 15. November abgezogen, sofern sie nicht vorab bezahlt wurden. (ha)