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Untersuchungsausschuß: NRW-Innenminister Jäger verteidigt Nichtinhaftierung Amris

Untersuchungsausschuß: NRW-Innenminister Jäger verteidigt Nichtinhaftierung Amris

Untersuchungsausschuß: NRW-Innenminister Jäger verteidigt Nichtinhaftierung Amris

Ralf Jäger (SPD)
Ralf Jäger (SPD)
Ralf Jäger (SPD) vor dem Untersuchungsausschuß zum Fall AmriFoto: dpa
Untersuchungsausschuß
 

NRW-Innenminister Jäger verteidigt Nichtinhaftierung Amris

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat verteidigt, daß der islamistische Terrorist Anis Amri nicht in Abschiebehaft genommen wurde. Die rechtlichen Hürden dafür seien „unheimlich“ hoch gewesen. Es habe Hinweise, aber keine gerichtsverwertbaren Tatsachen gegeben. Das LKA regte bereits im März 2016 Amris Abschiebung an.
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DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat verteidigt, daß der islamistische Terrorist Anis Amri nicht in Abschiebehaft genommen wurde. Die rechtlichen Hürden dafür seien „unheimlich“ hoch gewesen. Es habe Hinweise, aber keine gerichtsverwertbaren Tatsachen gegeben. Ein am Wochenende bekannt gewordener Vermerk des Landeskriminalamts (LKA) fasse lediglich die Erkenntnisse über Anis Amri zusammen, sagte Jäger am Mittwoch laut Welt im Untersuchungsausschuß des Landtags.

Jäger beteuerte nach dem Bekanntwerden des Vermerks, er und sein Haus hätten den Sachverhalt „bereits in allen bisherigen Landtagssitzungen zum Fall Amri ausführlich dargelegt“. Bis jetzt waren jedoch weder die Existenz noch der Inhalt des Vermerks bekannt gewesen.

Das LKA schrieb bereits im März 2016 an die „Sicherheitskonferenz“ im Landesinnenministerium: „Das von ihm geplante Attentat in Form eines Selbstmordanschlages wäre auch durch engste polizeiliche Maßnahmen … schwer zu verhindern und stellt ein kaum zu kalkulierendes Risiko dar.“

LKA regte Amris Abschiebung an

In dem achtseitigen Vermerk regte das LKA auch an, den 24 Jahre alten Tunesier in Abschiebehaft zu nehmen und empfahl zudem, hierfür den Paragraphen 58a des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen. Die Ermittler verliehen dem Vermerk zusätzliches Gewicht, in dem sie konkrete Erkenntnisse unter anderem aus den Chat-Protokollen des Gefährders nannten.

Der zuständige Abteilungsleiter im Ministerium, Burkhard S., verwarf diese Anregung jedoch. Er erläuterte vor den Abgeordneten, er habe die LKA-Erkenntnisse als nicht entscheidend gesehen. Er habe laut Welt den Vermerk so stark in Zweifel gezogen, daß sich CDU-Obmann Daniel Sievke zu der Frage veranlaßt sah: „Ist es Fakt, oder ist es Fake?“

Rechtliche Hürden als „zu hoch“ eingeschätzt

Der Zeuge gestand daraufhin, es habe sich bei dem Vermerk um eine „Zusammenstellung“ von Erkenntnissen gehandelt. „Ob das verwertbare Erkenntnisse waren, stand gar nicht fest.“ Wie Jäger zuvor betonte, habe auch er die rechtlichen Hürden für den Pararaphen 58a als „zu hoch“ eingeschätzt.

Burkhard S. wies zudem auf die mangelhafte Abstimmung der Sicherheitsbehörden hin, in dem er darlegte, daß es im vergangenen Jahr noch keinen Zugriff auf zentralisierte Daten von Asylbewerbern gegeben habe. „Damals gab es getrennte Welten“, erläuterte er. Dies habe sich durch das neue Datenaustauschverbesserungsgesetz geändert.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte als Zeuge im Untersuchungsausschuß einen Tag zuvor gesagt, Amri hätte nach Klärung seiner tunesischen Identität in Abschiebungshaft genommen werden können. „Man hätte spätestens ab Ende Oktober mit guten Gründen einen Antrag auf Sicherungshaft stellen können Es wurde aber nicht einmal versucht.“ (ls)

Ralf Jäger (SPD) vor dem Untersuchungsausschuß zum Fall AmriFoto: dpa
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