BERLIN. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit einem Gesetzentwurf Facebook und Twitter zur Löschung von Haßkommentaren zwingen. Darunter fallen laut dem Ministerium Inhalte wie Beleidung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung. Soziale Netzwerke sollen laut dem Entwurf „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde löschen oder sperren. Für weitere strafbare Inhalte gilt demnach eine Löschfrist von sieben Tagen.
Betreiber sozialer Netzwerke werden zudem verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte Berichte zu verfassen und für jedermann zugänglich ins Internet zu stellen. Werden Kommentare nicht rechtzeitig gelöscht, drohen Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro für Einzelpersonen, die den Grund des Beschwerdeverfahrens darstellen und bis zu 50 Millionen Euro für die Betreiber sozialer Netzwerke.
Löschquote bei YouTube am höchsten
Zuvor hatte Maas wiederholt moniert, daß soziale Medien zuwenig strafbare Inhalte löschen. Eine Studie der Seite jugendschutz.net hatte ergeben, daß Facebook 39 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Bei Twitter sei es eine von hundert Nutzermeldungen, die zur Löschung führe. Bei YouTube liege die Löschquote dagegen bei 90 Prozent. (tb)