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Afghanistan: Gericht verlangt Rückholung von abgeschobenem Asylbewerber

Afghanistan: Gericht verlangt Rückholung von abgeschobenem Asylbewerber

Afghanistan: Gericht verlangt Rückholung von abgeschobenem Asylbewerber

Abschiebung
Abschiebung
Abgeschobene Afghanen nach ihrer Ankunft in Kabul (Archivbild) Foto: picture alliance /dpa
Afghanistan
 

Gericht verlangt Rückholung von abgeschobenem Asylbewerber

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan verlangt. Dabei geht es um den 23 Jahre alten Hasmatullah F., der im Juni nach Deutschland eingereist war. Vor seinem Eintreffen war er allerdings in Bulgarien von der Polizei aufgegriffen worden und stellte dort einen Asylantrag.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

SIGMARINGEN/NÜRNBERG. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan verlangt. Dabei geht es um den 23 Jahre alten Hasmatullah F., der im Juni über die Balkanroute nach Deutschland eingereist war und seitdem in einem Asylbewerberheim in Tübingen wohnte. Vor seinem Eintreffen in Deutschland war er allerdings in Bulgarien von der Polizei aufgegriffen worden und stellte dort einen Asylantrag.

Nach Angaben des jungen Erwachsenen war er sich aber nicht im klaren darüber, daß es ein Asylantrag war, der ihm vorgelegt worden war. Nach seiner Rückführung nach Bulgarien war er laut den bulgarischen Behörden von dort freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt. Dieser Behauptung trat Hasmatullah F. in einem Interview mit dem Schwäbischen Tagblatt entgegen. Angeblich sei er dort von Polizisten geschlagen und zur Unterzeichnung eines Dokuments genötigt worden, das seine Abschiebung in die Wege leitete.

Anwalt glaubt an Rückkehr

Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) der Version der bulgarischen Behörden Glauben schenkte, folgte das Gericht den Schilderungen des jungen Afghanen. Am Dienstag teilte es dem Bundesamt mit, Hasmatullah F. sei unverzüglich zurückzuholen. Falls das Bamf von einer freiwilligen Ausreise ausgehe, „wäre dies in einem Verfahren zu verfolgen und glaubhaft zu machen“.

In Afghanistan hält F. sich nach eigenen Angaben aus Angst vor den Taliban versteckt. Dokumente habe er keine mehr – die Originale habe das Bamf, die Kopien hätten bulgarische Polizisten vor seinen Augen entsorgt. Sein Anwalt Markus Niedworok glaubt an eine Rückkehr seines Mandaten: „Wenn Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden können, muß bei vorhandenem Willen auch eine Rückholung möglich sein“, sagte er der Südwest Presse. (tb)

Abgeschobene Afghanen nach ihrer Ankunft in Kabul (Archivbild) Foto: picture alliance /dpa
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