HAMBURG. Erstmals ist ein Plünderer während der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg verurteilt worden. Das Hamburger Amtsgericht sprach einen zur Tatzeit 18jährigen, inzwischen 19 Jahre alten Mann am Montag unter Ausschluß der Öffentlichkeit des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Weil das Gericht den Fall unter Jugendstrafrecht stellte, setzte es die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus.
Durch die Plünderungen und Zerstörungen in einem Supermarkt sowie die daraus folgenden Umsatzeinbußen war ein Gesamtschaden von rund 1,7 Millionen Euro entstanden. Der junge Mann hatte sich als Teil einer Gruppe Vermummter zunächst gewaltsam Zutritt zu dem Gebäude verschafft, wobei der Beschuldigte mit einer Gehwegplatte eine Scheibe einschlug. Danach plünderten und verwüsteten die Randalierer den Laden.
Beschuldigter war zur Tatzeit obdachlos
Als Bewährungsauflage verfügte der Richter 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Kooperation mit dem Jugendamt. Zudem muß er zunächst bei seiner Mutter und danach möglicherweise in einer Jugendwohnung leben. Zuletzt war der Mann obdachlos.
Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil unter anderem die viermonatige Untersuchungshaft und die Selbstanzeige wenige Tage nach der Tat. Er hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht im Fokus der Ermittler gestanden. Außerdem befand der Richter, der junge Mann habe sich zur Tatzeit in einer akuten Lebenskrise befunden. (ls)