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Streit um Gesetzesänderung: Frauen-Union verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

Streit um Gesetzesänderung: Frauen-Union verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

Streit um Gesetzesänderung: Frauen-Union verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

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Frau vor einer Abtreibung (Symbolbild): §219a wird geändert Foto: picture alliance / Phanie
Streit um Gesetzesänderung
 

Frauen-Union verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

Die Frauen-Union hat Bestrebungen nach einer Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen eine Absage erteilt. Das Verbot sei Bestandteil eines „Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben, das in jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussion entwickelt wurde, betonte die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU).
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Unwort, Umfrage, Alternativ

HAMBURG. Die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat sich für das Werbeverbot bei Abtreibungen ausgesprochen. „Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Veränderung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch“, sagte sie der Welt. Das Werbeverbot sei Bestandteil eines „Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben, das in jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussion entwickelt wurde“.

Wer es ernst meine mit dem Schutz des ungeborenen Lebens, müsse „an den Stellen, wo dieser Schutz gefährdet ist, einschreiten“, betonte die CDU-Politikerin. Ein Schwangerschaftsabbruch sei keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere. Ihr hätte bisher noch niemand schlüssig erklären können, „inwiefern das berechtigte Informationsbedürfnis der Frauen im derzeitigen System nicht befriedigt ist“.

Maas sieht im Werbeverbot ein Relikt aus der NS-Zeit

Zuvor hatten sich sowohl SPD, Grüne als auch Linkspartei für eine Abschaffung oder zumindest eine Änderung des Paragraphen eingesetzt. Der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete das Werbeverbot als ein „Relikt aus der NS-Zeit“, das Frauen in Notlagen den Zugang zu Informationen erschwere.

Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verbietet die Werbung für Abtreibungen. Demnach macht sich strafbar, wer „eigene oder fremde Dienste zu Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt“. (ha)

Frau vor einer Abtreibung (Symbolbild): §219a wird geändert Foto: picture alliance / Phanie
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